Studienbegleitende Praktika
In vielen Studiengängen muss ein Pflichtpraktikum absolviert werden, das als Studienleistung angerechnet wird.
Ein studienbegleitendes Praktikum hat den Vorteil, dass du schon während des Studiums Berufserfahrung sammeln kannst.
Ablauf des Praktikums
Ob im IT-, Bauingenieurs-, Gesundheits- oder Sozialwesen - der Einsatz in der Kreisverwaltung Segeberg erfolgt je nach Studienrichtung.
Vor der Bewerbung solltest Du Dir die Prüfungsordnung Deines Studienganges genau durchlesen. Dort ist festgelegt, welche Rahmenbedingungen für das Praktikum gelten, das heißt in welchem Bereich das Praktikum absolviert werden muss und wie lange es dauern soll, damit es als Pflichtpraktikum anerkannt wird.
Am Ende des Praktikums erhältst Du eine Praktikumsbescheinigung beziehungsweise ein Praktikumszeugnis.
Vertrag und Vergütung
Während des Praktikums erhältst Du einen Praktikumsvertrag. Wir gewähren zum Ausgleich einer bestehenden finanziellen Belastung eine Aufwandsentschädigung von derzeit 450,00 €.
Einen grundsätzlichen Urlaubsanspruch hast Du während eines Pflichtpraktikums nicht. Dennoch wird Erholungsurlaub entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt und die Zahl der Urlaubstage richtet sich anteilig an die Dauer des Praktikums.
Bewerbung
Wir freuen uns über Deine Bewerbung an bewerbung@segeberg.de. Diese sollte ein Anschreiben, dein Lebenslauf und eine Kopie des letzten Zeugnisses / deine Immatrikulationsbescheinigung enthalten. Ein Bewerbungsfoto ist nicht nötig. Bitte gebe auch den Zeitpunkt und die Dauer des Praktikums an.
Nach Eingang der Bewerbung prüfen wir, ob ein Einsatz im erforderlichen Bereich möglich ist.