Praktikumsarten
Um jungen Menschen einen Eindruck der Aufgaben und Strukturen der Kreisverwaltung Segeberg zu vermitteln, bieten wir verschiedene Praktika/Freiwilligendienste in unterschiedlichen Bereichen an. Folgende Praktika können unterschieden werden:
Praktikum für Schüler*innen
Hierbei handelt es sich um ein Pflichtpraktikum in einem konkreten Zeitraum, der von den Schulen vorgegeben wird. Je nach Alter und angestrebten Schulabschluss werden die Schüler*innen ggf. auch nach Ihrem Interesse in der Kreisverwaltung Segeberg eingesetzt. Für das Praktikum erhalten die Schüler*innen keine Vergütung.
Studienbegleitendes Praktikum
Das studienbegleitende Studium ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums. Hier greift in der Regel die Praktikanten-Richtlinie VKA. Die Studierenden erhalten entsprechend einen Vertrag und eine Vergütung. Der Einsatz in der Kreisverwaltung Segeberg erfolgt je nach Studienrichtung. Einige Beispiele und Informationen zu studienbegleitenden Praktika finden Sie weiter unten.
Berufsorientierendes Praktikum
Im Gegensatz zu anderen Praktika handelt es sich bei dem berufsorientieren Praktikum um kein Pflichtpraktikum. Für den Einsatz in der Kreisverwaltung Segeberg ist das Interesse der Praktikant*innen ausschlaggebend. Für das Praktikum wird keine Vergütung gezahlt.
Praktika im Zusammenhang mit einer Umschulung
Hierbei handelt es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Umschulung. Das Angebot in der Kreisverwaltung Segeberg ist hierbei auf einige Berufsgruppen beschränkt. Auch für dieses Praktikum wird keine Vergütung gezahlt.
Bei Fragen zum Thema Praktika steht Ihnen Frau Hoppe-Kohnert gerne zur Verfügung.