Erstattung von Beförderungskosten für Schüler*innen
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Im Kreis wohnen, aber außerhalb zur Schule gehen: Erstattung der Fahrkosten für Erst- bis Zehntklässler möglich »
Kreis Segeberg. Schüler*innen, die im Kreis Segeberg wohnen, aber außerhalb des Kreises zur Schule gehen, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderungskosten, also die Kosten für Bus- oder ... weiterlesen br>ÜBERBLICK:
Die Durchführung und Organisation der Schülerbeförderung ist Aufgabe der Gemeinden, Ämter und Städte als Schulträger der in ihren Gebieten liegenden öffentlichen Schulen (Gymnasien, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren).
Hiervon abweichend ist der Kreis Segeberg Träger der Schülerbeförderung für Schulen in eigener Trägerschaft (Förderzentren für geistige Entwicklung).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten für die Klassenstufen 1-10 genehmigt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Regelungen zur Schülerbeförderung betreffen nicht alle Schülerinnen und Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler
-der Jahrgangsstufen 11 bis 13,
-der berufsbildenden Schulen und
-der Privatschulen
werden keine entsprechenden Leistungen gewährt.
Sofern Sie Sozialleistungen beziehen, können Sie die Übernahme der Kosten über das sogenannte Bildungspaket (BUT- Bildung und Teilhabe) beim Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt beantragen.
FRAGEN UND ANTWORTEN:
An wen muss ich mich wenden bei einem Schulbesuch innerhalb des Kreises Segeberg?
Die Anträge sind bei den Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen, in deren Bereich die besuchte Schule liegt, einzureichen.
An wen muss ich mich wenden bei einem Schulbesuch außerhalb des Kreises Segeberg?
Die Erstattungsanträge für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Segeberg wohnen und außerhalb des Kreises zur Schule gehen, sind beim Kreis Segeberg – Schulverwaltung – FD 51.10 einzureichen.
Voraussetzungen für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (Klassenstufen 1-10):
- Wohnort ist nicht der Schulort.
- Entfernung zwischen Wohnung / Schule mindestens 2 km (bis Klassenstufe 5), für Schülerinnen u. Schüler weiterführender Schulen in den Klassenstufen 6-10 mindestens 4 km zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart.
Wie erfolgt die Erstattung?
Die Fahrkarte ist von den Eltern eigenständig zu kaufen, es findet lediglich eine Erstattung der Kosten statt. Wenn eine Fahrkarte für den Schulweg benötigt wird, kann ein Schülerjahresabonnement bei einer HVV-Servicestelle bzw. Vorverkaufsstelle des SH-Tarifs abgeschlossen werden.
- Die Erstattung muss für jedes Schuljahr erneut beim Kreis Segeberg beantragt werden.
- Der Antrag wird geprüft und die Höhe des Erstattungsbetrages pro Schuljahr berechnet. Grundsätzlich werden nur die notwendigen Beförderungskosten anerkannt, d. h. der günstigste Fahrpreis (Preis für ein Schülerjahresabonnement) zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart.
- Die Erstattung erfolgt in der Regel rückwirkend dreimal im Schuljahr, so dass die erste Erstattung im Dezember, die zweite im April und die dritte zum Ende eines Schuljahres erfolgt.
Was ist notwendig, wenn sich Veränderungen (zum Beispiel bei Umzug) ergeben?
Im Laufe des Schuljahres oder zum Ende des Schuljahres auftretende Änderungen müssen dem Kreis Segeberg mitgeteilt werden, insbesondere bei Umzug, Schulwechsel oder Änderungen der Bankverbindung.
Wie stelle ich den Antrag beim Kreis Segeberg und an wen kann ich mich wenden?
Der Antrag kann schriftlich gestellt werden: Klicken Sie hier, um den Antrag auszudrucken. Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit einer Kopie der ABO-Bestätigung. Wichtig ist, dass der Fahrpreis und der ABO-Beginn ersichtlich sind.
Postanschrift:
Kreis Segeberg
Fachdienst 51.10/Schulverwaltung
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Besuchsanschrift:
Kreis Segeberg
Fachdienst 51.10/Schulverwaltung
Burgfeldstr. 41a
23795 Bad Segeberg
Ansprechperson:
(Montag bis Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr)
23795 Bad Segeberg
Was sollte ich noch wissen?
Presse-news
Dokumente
Schüler*innenbeförderungskosten: Antrag Erstattung Schüler*innenbeförderungskosten »
(PDF 87 kB)
Schüler*innenbeförderungskosten: Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der Schülerbeförderung »
(PDF 87 kB)
Verantwortlich / Ansprechperson
Frau Soldmann »Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg
Telefon: +49 4551-951 9766
Fax: +49 4551-951 9565
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