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Kindertagesbetreuung und Förderung

Letzte Meldung

26.01.2024: Kita-Fachkräfte: Qualifikation für Migrant*innen

Kreis Segeberg. Fachkräfte fehlen. Überall. "In einer Kita-Gruppe mit 20 Kindern gibt es bis zu 40 Eltern, die als Arbeitskräfte in sämtlichen Branchen tätig sein können, wenn die Betreuung ihres Nachwuchses sichergestellt ist", sagt Michael Krützfeldt, Kita-Referent beim Kreis Segeberg. Das zeige die fundamentale Bedeutung einer funktionierenden Kita-Infrastruktur. Im Rahmen des Maßnahmenpakets "Fachkräfte gewinnen und sichern in Kitas im Kreis Segeberg" bringt die Kreisverwaltung daher jetzt im Verbund mit Jobcenter und der Volkshochschule (VHS) Bad Segeberg eine gemeinsam konzipierte, berufsvorbereitende Qualifikationsmaßnahme für Menschen mit Migrationshintergrund auf den Weg

Das Angebot fördert über einen Zeitraum von sechs Monaten die Sprachkenntnisse, bereitet auf die Arbeit in Kitas vor, begleitet bei der Anerkennung vorhandener ausländischer Abschlüsse und verschafft über Praktika Kontakte zu Kitas.

"Wir möchten das große Potenzial von Personen mit Migrationshintergrund im Kund*innenkreis des Jobcenters nutzen", erläutert Krützfeldt. Über Jobvermittler*innen und den Migrationsbeauftragten des Jobcenters sollen geeignete und interessierte Menschen aktiv in die Maßnahme vermittelt werden. Um die Durchführung kümmert sich die VHS. Sie durchläuft derzeit ein Anerkennungsverfahren beim Jobcenter, damit für die Zukunft geplante Folgemaßnahmen vom Jobcenter finanziert werden können. Die Anschubfinanzierung in Höhe von 78.000 Euro kommt vom Kreis.

"Viele Personen mit Migrationshintergrund, gerade aus der Ukraine, suchen nach Orientierung. Dazu gehört auch eine berufliche Tätigkeit", weiß Krützfeldt. "Und hier bieten wir mit unserem neuen Modellprojekt die Perspektive, in einem sehr zukunftssicheren Berufsfeld einen Ausbildungsabschluss in Deutschland zu erwerben. Gleichzeitig helfen wir dabei, persönliche Ziele zu erreichen – in einem zukunftssicheren Job, der eine angemessene Bezahlung bietet."

Je nach sprachlichen Kenntnissen und anerkannten Abschlüssen kommen im Anschluss folgende Tätigkeiten in Betracht:

  • "Helfende Hand" in einer Kita
  • Schüler*in für den Erzieher*innen- oder den Beruf der Sozialpädagogischen Assistent*in am Berufsbildungszentrum
  • praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent*in (PiA-SPA) oder PiA-Erzieher*in in einer Kita (Ausbildung mit Ausbildungsvergütung)
  • Quereinsteiger*in mit halbjähriger Quali-Maßnahme einschließlich Praktikum

Die Orientierungsphase startet am 4. März in Bad Segeberg. Dazu gehören unter anderem eine Einstufung (Sprache, Beruf), eine Sprachschulung inklusive Online-Lernportal sowie eine Anerkennungsberatung. Qualifizierungs- und Praktikumsphase in der Kita starten nach den Osterferien Ende April. Neben berufsbezogenem Sprachunterricht stehen dann auch Fachunterricht und die Vorbereitung auf die Praktika auf dem Stundenplan. Ziel ist es, dass die Teilnehmer*innen bis September eine Tätigkeit in einer Kita aufnehmen können.

"Der Kreis Segeberg bemüht sich in verschiedenen Bereichen, offensiv Fachkräfte für die Kinderbetreuung zu gewinnen und vorhandene Fachkräfte zu halten", sagt Krützfeldt. "Eine Ausbildung mit Vergütung über die praxisintegrierte Ausbildung für die Berufszweige Erzieher*in und Sozialpädagogische Assistent*in wird vom Kreis mit einem erheblichen Anteil kofinanziert, sodass Kitas einen hohen Anreiz haben, PiAs einzustellen."

Interessierte können sich beim Jobcenter, der VHS Bad Segeberg oder direkt bei Kita-Referent Michael Krützfeldt melden:

Michael Krützfeldt

Kita, Jugend, Schule, Kultur
Fachgebietsleitung Kita

Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg

04.12.2023: Informationsveranstaltung zum Thema Pflegekinder

Kreis Segeberg. Der Pflegekinderdienst des Kreises Segeberg bietet wieder Informationen für interessierte Pflegeeltern-Bewerber*innen an. Familien, Paare und Einzelpersonen, die ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder aufnehmen möchten, können sich am Mittwoch, 13. Dezember, von 17 bis 19 Uhr über das Thema informieren. Die Veranstaltung findet in der Dienststelle in Bad Bramstedt, Altonaer Straße 2, statt und richtet sich auch an Pflegepersonen und Pflegeeltern.

Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail bis Dienstag, 12. Dezember. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

03.11.2023: Trave-Schule: Richtfest läutet Innenausbau ein

Kreis Segeberg. Fast auf den Tag genau sechs Monate ist sie her: die offizielle Grundsteinlegung des Erweiterungsbaus des Förderzentrums Trave-Schule in der Burgfeldstraße in Bad Segeberg. "An der Trave-Schule ist die Zahl der Schüler*innen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Das spricht für ihre hohe Akzeptanz in der Region. Um den damit verbundenen Platzanforderungen gerecht zu werden, hat der Kreistag beschlossen, hier die erforderlichen Erweiterungen vorzunehmen": Das sagte Landrat Jan Peter Schröder damals im Mai. Nun konnte das Richtfest gefeiert werden; Roh- und Holzbau sind fertiggestellt.

Baustart war im Januar 2023. In den kommenden Monaten folgt der der Innenausbau. Geplant ist, dass der Kreis das Gebäude im August 2024 an die Schule übergeben kann.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines Schulgebäudes am Standort des ehemaligen Hausmeisterhauses und den Garagen der Trave-Schule. Ausschlaggebend für die Planung waren die Bedarfsermittlung des Förderzentrums, der Schulentwicklungsplan des Kreises sowie die Zustimmung der politischen Kreis-Gremien, für die der Landrat den Kreispolitiker*innen erneut dankte – "damit gutes Lernen möglich ist". Insgesamt sei die Frage nicht gewesen, "ob wir etwas machen, sondern was und wie".

Das neue Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von rund 2.980 Quadratmetern und gliedert sich in fünf Funktionsbereiche: acht Unterrichtsräume, Multifunktionsräume, Pflege- und Therapieräume, Büroräume, Aufenthalts- und Lagerräume. Dazu kommen Technik- und allgemeine Erschließungsflächen.

Der zweigeschossige Erweiterungsbau mit Keller wird über einen Verbindungsgang und ein neues Foyer an den Bestand angeschlossen.Das Gebäude erhält eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Des Weiteren wird zur Gewinnung regenerativer Energien eine Photovoltaik-Anlage verbaut.

Das Besondere am Erweiterungsbau ist, dass nur alle erdberührenden Bauteile (Keller, Fundamente) und der Erschließungskern (Treppenraum) aus Beton gefertigt werden, der Rest des Gebäudes aus Massivholz (Innenwände, Decken) und Holzrahmenbau (Außenwände, thermische Hülle).

Bereits bei der Grundsteinlegung hatte der Landrat darauf verwiesen, dass die Erweiterung Gelegenheit bietet, im Hinblick auf die energetische Situation und die Nachhaltigkeit "einiges nach vorne zu bringen" – auch dank Fördermitteln von Bund und Land.

Die reinen Baukosten des Vorhabens sind derzeit mit rund 8,32 Millionen Euro veranschlagt, die Gesamtkosten mit rund 9,75 Millionen Euro. Knapp 759.000 Euro davon kommen als Fördermittel vom Bund, weitere drei Millionen Euro erhält der Kreis vom Land aus dem Fördertopf des "Infrastruktur-Modernisierungs-Programms für Unser Land Schleswig-Holstein" (IMPULS 2030 II).

Derzeit wird die Schule von rund 120 Schüler*innen in zwölf Klassen besucht.

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KitaPortal Schleswig-Holstein

Kita-Portal Schleswig-Holstein © Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz wird erleichtert!

Sie erhalten mit diesem Online-Angebot einen Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten. Außerdem finden Sie viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl.

Die Teilnahme an diesem Portal ist für alle Kindertageseinrichtungen seit dem 1. August 2020 verpflichtend – Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig in dieses Portal aufnehmen lassen.

Über die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz wird die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson über Ihr Interesse informiert. Einen schönen Kita-Start!

Zum KitaPortal



Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg

Unter Kindertagesbetreuung fasst man die Betreuung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege ("Tagesmutter" und "Tagesvater") zusammen.

Beide Betreuungsformen sind wichtige "Bausteine" in der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg.

Online-Formular

Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege stellen.

Zum Online-Formular


Kindertagestreuung: Formulare, Anträge, Richtlinien, Satzungen, Merkblätter und Hinweise

Kindertagespflege: Infos, Dokumente und Formulare

Allgemeine Informationen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen und Festsetzung der Kostenbeiträge an die Eltern):


Antragsformulare


Bitte beachten Sie die Förderungsmöglichkeiten und den jeweils richtigen Ansprechpartner: Das örtliche Sozialamt oder das Kreisjugendamt.

Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Tagespflege, wenden Sie sich bitte an die richtige Vermittlungsstelle.

Die Vermittlungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie in der folgenden Übersicht:

Kindertageseinrichtungen: Infos, Dokumente und Formulare

Für die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Sozialamt.


Bedarfspläne

Ansprechpartner*innen


Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen: Das Vertretungssystem

Das Vetretungssystem gilt für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen, nicht für die institutionelle Tagespflege.

Grundsätzliches

  • Kindertagespflegepersonen (KTPP) haben die Möglichkeit, ihre Vertretung selbst zu organisieren.
  • Bei Anerkennung der Vertretungskraft erhält die KTPP einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale.
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Diese beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
  • Für die Abrechnung der Vertretungsstunden ist der "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" zu nutzen. Diesen erhalten Sie über Ihre Fachberatung oder über die Homepage des Kreises Segeberg.
  • Die Vertretung kann entweder in den Räumen der KTPP oder der Vertretungskraft stattfinden.
  • Bei Ausfalltagen ohne Vertretung erhält die KTPP nach den gesetzlichen Vorgaben keine Zahlung. Ausnahme: Sachkostenpauschale einschl. Aufschlag von 0,30 € für Vertretungszeiten, wenn die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
  • Die Eltern müssen mit der Vertretung einverstanden sein.
    • Die Betreuungsverträge sind anzupassen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung ist zu schließen.
    • Sollten Eltern mit dem Vertretungssystem nicht einverstanden sein, ist dies dem Kreis Segeberg zu melden. In dem Fall erhält die KTPP für diese Kinder keinen Aufschlag von 0,30 €.
  • Die KTPP und Vertretungskraft halten Kontakt und gewährleisten Bindungsarbeit mit dem Kind mindestens für 1 Stunde wöchentlich.
  • Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern abzustimmen.
  • Eine Vertretung ist somit in der Regel nur für einen kurzfristigen Ausfall erforderlich.
  • Bei abgesprochenem Urlaub besteht für die Eltern gegenüber dem Kreis Segeberg kein weiterer Anspruch auf eine Vertretung.
  • Betreute Kinder sind über die Unfallkasse Nord versichert.

Voraussetzungen

Die Vertretungsperson muss

  • namentlich benannt werden.
  • dauerhaft im Vertretungsfall zur Verfügung stehen (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall wegen Krankheit).
  • geeignet sein.
    • Geeignetheitsprüfung erfolgt durch die Servicebüros für Kindertagespflege.
    • Geeignetheitsprüfung entfällt bei bereits anerkannten KTPP.
  • mindestens 21 Jahre alt sein.
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen folgender Personen vorlegen:
    • Vertretungskraft.
    • für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren, wenn die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft stattfindet.
  • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
  • einen Nachweis über die Anmeldung in einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
    • das heißt spätestens nach 6 Monaten ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
  • ein Erstgespräch mit der für Sie zuständigen Fachkraft der Vermittlungsstelle führen.
  • einen Nachweis über ihren Masernschutz vorweisen.
  • an einer Belehrung über Infektionsschutz teilnehmen.
  • ihre Räumlichkeiten vorher abnehmen lassen, wenn die Betreuung in den Räumen der Vertretungskraft stattfinden soll.
    • Unter anderem wird geprüft ob die Räume den Sicherheits- und Hygienevorgaben entsprechen.

Nach positiver Prüfung der Vertretungskraft

Die anerkannte Vertretungskraft (keine ausgebildete KTPP)

  • erhält eine Vertretungs-Erlaubnis.
  • erhält eine einmalige Pauschale von 200 € für ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand.
  • erhält für die nach zwei Jahren erforderliche Erste Hilfe die Kosten für den Kurs erstattet.
  • nimmt an einer jährlichen Fortbildung für Vertretungskräfte über die Fachberatung teil.
  • nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Tagespflegtreffs der Fachberatung teil.
  • nimmt einmalig an einer Schulung von insgesamt 12 Stunden in Form von 3 Modulen teil. Diese wird vom Evangelischen Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg organisiert.
  • erhält jährliche Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung (BGW).
  • erhält keine hälftige Erstattung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
  • hat keinen rechtlichen Urlaubsanspruch durch den Kreis Segeberg (Regelung des Urlaubs zwischen KTPP, Vertretungskraft + Eltern).
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Dies beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.

Die zu vertretende KTPP

  • erhält ab Erlaubniserteilung der Vertretungskraft zusätzlich einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale. Wird die Erlaubnis im Laufe des Monats erteilt, erfolgt der Aufschlag ab dem Folgemonat.
  • erhält die Sachkostenpauschale bei Ausfall unter der Voraussetzung weitergezahlt, dass eine Vertretung und diese in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
  • sollte dokumentieren, wenn Eltern keine Vertretung wünschen.
  • sollte die Bindungsarbeit dokumentieren.

Fragen und Antworten

1) Ist es möglich, eine Vertretung nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage und nicht für den Urlaub zu stellen?

Es ist nicht das Ziel, Vertretung für Urlaub anzubieten. Eine Vertretung sollte in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen.

Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern zu kommunizieren.

2) Reicht es, im Urlaub eine Notbetreuung anzubieten, beziehungsweise eine Ferienbetreuung?

Siehe Antwort 1: Der Urlaub sollte abgesprochen werden, sodass eine Not- beziehungsweise Ferienbetreuung nicht notwendig ist.

3) Bekommt man die 0,30 € durchgezahlt, auch im Urlaub und während der Krankheit?

Nicht in jedem Fall. Der Aufschlag von 0,30 € wird nur für Vertretungszeiten durchgezahlt für den Fall, dass die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.

4) Wie wird der Aufschlag von 0,30 € zurückgefordert, wenn keine Vertretung gewährleistet wurde?

Nur für den Zeitraum, in der keine Vertretung möglich war, oder für den Monat? Was passiert, wenn die Vertretung einmal nicht kann?

Rückforderung des Aufschlages erfolgt per Rückforderungsbescheid,

  • wenn sich herausstellt, dass die Vertretung mehrfach oder auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.
  • wenn ein Verschulden der KTPP und/oder Vertretungskraft vorliegt (Erkrankung der Vertretungskraft ist kein Verschulden).

Die Prüfung und eventuelle Rückforderung erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung.

5) Kann man auch mehrere Vertretungskräfte angeben, um gut abgesichert zu sein?

Ja, das ist möglich. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Aufschlages auf die Sachkostenpauschale (0,30 € pro Stunde und Kind).

Hierbei ist zu bedenken, dass jede benannte Vertretungskraft die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen muss.

Außerdem erhält die Vertretungskraft ihre Geldleistung nur für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden.

6) Muss die Vertretungskraft die volle Anzahl an Stunden anbieten? Oder kann man für den Zeitraum auch die Betreuungszeit reduzieren?

Die Vertretungskraft hat die vertraglich vereinbarten Stunden anzubieten.

Die Eltern müssen aber nicht die vollen Stunden betreuen lassen.

7) Ist es erlaubt, die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen beziehungsweise anzumelden? Wie rechnet die Vertretungskraft die Einnahmen ab?

Ja, es ist möglich die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen. Die Vertretungskraft erhält ihre Geldleistung direkt vom Kreis Segeberg, es sei denn die Vertretungskraft erklärt die Abtretung an die zu vertretende KTPP.

HINWEIS: Auch die Vertretungskraft ist verpflichtet, dem Finanzamt Nebeneinkünfte anzugeben.

8) Wer zahlt die Vertretungskraft für einmal wöchentlich?

Für die Bindungsarbeit mit der Vertretungskraft, der KTPP und dem Kind kommt nicht der Kreis Segeberg auf.

Entweder finanziert die zu vertretende KTPP die Bindungsarbeit aus der Zusatzleistung von 0,30 € pro Stunde oder die Vertretungskraft macht es ohne Entgelt.

9)  Gibt es eine bestimmte Richtung, für die Fortbildung der Vertretungskraft? Müssen bestimmte Themen an Fortbildungen abgedeckt werden?

Die individuelle Prüfung von geeigneten Fortbildungen für Vertretungskräfte übernimmt Ihre Fachberatung.

10) Wieviel Urlaub steht der Vertretungskraft zu?

Der Urlaubsanspruch ist vom Kreis Segeberg nicht geregelt.

11) Wie viele Urlaubstage wären legitim für eine Vertretungskraft?

Siehe Frage 10.

12) In welchem Umkreis darf ich den Eltern eine Vertretung für den Urlaub anbieten?

Es macht nur Sinn, die Vertretung in gut erreichbarer Nähe zur eigentlichen Kindertagespflegestelle zu wählen. Die seinerzeit durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Eltern im Vertretungsfall maximal 15 Kilometer weit fahren möchten. Wenn die Vertretung allerdings immer in der eigentlichen Kindertagespflegestelle stattfindet, ist es problemlos.

13) Kann die Vertretung in jedem Fall in den Räumen der KTPP erfolgen?

Dies ist nicht in jedem Fall möglich.

Hierbei ist zu bedenken, dass Krankheitsfälle der KTPP oder der Familienangehörigen dazu führen können, dass aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Betreuung in der zu vertretenden Tagespflegestelle gar nicht möglich ist.

14) Können regelmäßige Vertretungen an einem festen Tag in der Woche über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein. Die Vertretung soll nur bei Krankheitsfällen/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen. Die Bindungsarbeit ist zusätzlich zu gewährleisten.

15) Können stundenweise Abwesenheiten zum Beispiel durch private Termine über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein.

16) Bekomme ich die 0,30 € auch, wenn die Eltern meine Vertretungskraft nicht in Anspruch nehmen möchten?

Ja. Wichtig ist, dass Sie eine Vertretungskraft vorhalten. Die Eltern entscheiden, ob Sie die Vertretung in Anspruch nehmen möchten.

17) Muss meine Vertretungskraft 365 Tage im Jahr abrufbereit sein?

Nein, Abwesenheitszeiten wie Urlaub sind mit der KTPP abzusprechen.

18) Ich möchte mich mit einer anderen KTPP in der Form zusammenschließen, dass wir die Betreuung von 5 Kindern aufteilen (zum Beispiel KTPP 1 betreut die Kinder montags und dienstags; KTPP 2 betreut die Kinder den Rest der Woche). Bei Ausfall einer KTPP übernimmt die andere KTPP die Kinder auch für die restlichen Betreuungstage.

Was ist zu bedenken?

  • Mit den Eltern sind 2 Verträge zu schließen (mit jeder KTPP).
  • Beide KTPP erhalten den Aufschlag auf die Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 €.
  • Die KTPP, die die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellt, erhält im Vertretungsfall die Sachkostenpauschale einschließlich dem Aufschlag von 0,30 € weitergezahlt.
  • Die KTPP, die in den Räumlichkeiten der anderen betreut, erhält für die reguläre Betreuung die Sachkostenpauschale für andere genutzte Räume, für den Vertretungsfall jedoch nicht. Bitte einen Mietvertrag als Nachweis einreichen.

19) Müssen die Räume der Vertretungskraft komplett ausgestattet sein? Oder reicht das dringende, wie zum Beispiel Steckdosenschutz? Oder braucht man separate Räume wie Spielezimmer und Schlafzimmer?

Soll die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft durchgeführt werden, ist die Eignung der Räumlichkeiten gleichzusetzen mit der einer qualifizierten KTPP.

20) Bekommen die KTPP rückwirkend zur Antragstellung die 0,30 €?

Nein, die Gewährung des Aufschlages erfolgt erst nach positiver Prüfung der Vertretungskraft durch die Fachberatung und ab Ausstellung der Vertretungserlaubnis durch den Kreis Segeberg. Wird die Erlaubnis im laufenden Monat erteilt, wird der Aufschlag ab dem Folgemonat gewährt.

21) Darf eine Vertretungskraft mehre KTPP vertreten? Wenn ja, wie viele?

Ja, eine Vertretungskraft kann mehrere KTPP vertreten. Die Anzahl der zu vertretenden KTPP hängt im Einzelfall davon ab, ob die Vertretung gewährleistet werden kann und der Bindungsaufbau zu den Kindern gesichert ist.

22) Wenn die Eltern generell keine Vertretung wünschen, bekomme ich für das Kind keine 0,30 €. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen keine Vertretung in Anspruch nehmen, grundsätzlich aber zugestimmt haben, werden die 0,30 € gezahlt?

Ja.

23) Gibt es die Möglichkeit, sich für einzelne Urlaubstage vertreten zu lassen?

Ja, obwohl die Vertretung in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommt.

Einzelne Tage, für die eine Vertretung in Anspruch genommen wird, werden über das Formular "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" abgerechnet.

24) Wie wird der Monat, in dem man Urlaub hat, vergütet? Bekommt man nur während seines Urlaubs die 0,30 € nicht ausgezahlt oder den ganzen Monat nicht?

Der Aufschlag von 0,30 € wird analog zur regulären Geldleistung nur für die Ausfalltage quartalsweise zurückgefordert. Der Aufschlag wird zusammen mit der Sachkostenpauschale weitergezahlt, wenn eine Vertretung in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.

  • Datum: 24.05.2022

    Schaubild Vertretungssystem Kindertagespflege