Kindertagesbetreuung und Förderung
Letzte Meldung
29.08.2023: Kinderschutzwochen starten am 8. September
Kreis Segeberg. Unter dem Motto "Jedes Kind braucht eine Zukunft" finden vom 8. bis 22. September die nunmehr 13. Kinderschutzwochen im Kreis Segeberg statt. Wie in den vergangenen Jahren auch, dreht sich dabei alles um die Wünsche, Rechte und Bedürfnisse der jüngsten Einwohner*innen.
Den Rahmen bilden zwei Kinderfeste: Am Freitag, 8. September, von 14.30 bis 17.30 Uhr in Bornhöved (Familienbüro/Jugendamt und Jugendzentrum) sowie am Freitag, 22. September, ebenfalls von 14.30 bis 17.30 Uhr in Bad Bramstedt bei den Schlosswiesen.
"Die Akteur*innen des Vorbereitungsteams haben sich in diesem Jahr vor allem Aktivitäten/Feste für Kinder gewünscht, nachdem die vorangegangenen Jahre der Coronapandemie viele Einschränkungen für die Kinder mit sich brachten", sagt Sarah Wolter von der Fachstelle Kinderschutz, Prävention und Qualitätsentwicklung.
Zahlreiche Aktionen zu vielfältigen Themen
Mit der gemeindeweiten Plakataktion "Gewalt ist mehr als du denkst" möchte der Kinderschutzbund-Ortsverein Henstedt-Ulzburg in Zusammenarbeit mit der Gemeinde für das Thema "psychische Gewalt" sensibilisieren.
Beim Themenfrühstück "Flucht und sichere Zukunft" im Familien- und Integrationszentrum Bad Bramstedt (Bleeck 21) haben die Teilnehmer*innen Gelegenheit, ihre persönliche (Flucht-)Geschichte zu erzählen. Es geht um das Zuhören und das Verstehen, warum sie sich für eine Flucht entschieden haben beziehungsweise flüchten mussten und was für sie und ihre Kinder eine sichere Zukunft bedeutet. Das Frühstück ist kostenfrei. Eine Anmeldung notwendig bis zum 11. September unter familienzentrum@lebenshilfe-badbramstedt.de.
Auch in diesem Jahr wird wieder ein Kinderrechtebaum gepflanzt. Dieses Mal soll er in Trappenkamp einen Platz finden.
Programm und Anmeldung
Einen klassischen Programm-Flyer gibt es dieses Mal nicht, dafür aber einen QR-Code. Das Programm kann dann über diesen Code abgerufen werden – entweder auf der Internetseite des Kreises oder von Postkarten, die in der Kreisverwaltung, den Kommunen und bei Schulen ausliegen.
Alle dort genannten Veranstaltungen sind kostenfrei. Für eine bessere Planung wird um eine Anmeldung gebeten. Anmeldungen nehmen die Veranstalter*innen unter den angegebenen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen entgegen.
Eine gerechte und lebenswerte Zukunft für junge Menschen
Die Kinderschutzwochen finden rund um den Weltkindertag am 20. September statt, der dasselbe Motto hat. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern mit dem diesjährigen Motto ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft junger Menschen. Zur Halbzeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung appellieren die beiden Organisationen, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.
Weitere Informationen
08.08.2023: Änderungssatzung Sozialstaffel Kindertageseinrichtungen
Der Kreistages des Kreises Segeberg hat am 13. Juli 2023 beschlossen, folgende Satzung zu erlassen:
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31.07.2023: Jugendamt stellt sich neu auf
Kreis Segeberg. "Das Wohl der Kinder hat für uns stets an erster Stelle zu stehen. Punkt", sagt Landrat Jan Peter Schröder. Was scheinbar banal klingt, entwickelt sich für die öffentlichen und freien Träger zunehmend zu einer Mammutaufgabe: Die steigende Zahl an Kindeswohlgefährdungen auf der einen und immer weniger Fachkräfte und Kinderheimplätze auf der anderen Seite. Um den immer herausfordernder werdenden Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Jugendhilfe und im Kinderschutz wirksam zu begegnen, hat der Kreis Segeberg nun einen umfassenden Aktionsplan entwickelt und mit dessen Umsetzung auch schon begonnen.
"Unter keinen Umständen dürfen Defizite auf den Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, ausgetragen werden", bekräftigt Andrea Terschüren. Sie hat im Februar 2022 die Leitung des Fachbereichs "Jugend und Bildung" beim Kreis übernommen und nach einer gründlichen Analyse der Lage gemeinsam mit ihrem Team den Aktionsplan ausgearbeitet. Sie weiß dabei Landrat Jan Peter Schröder eng an ihrer Seite, der sich das Thema Kinderschutz "ganz groß auf die Fahne geschrieben" hat.
So sollen die rund 100 Mitarbeiter*innen des Jugendamts den vielschichtigen Problemstellungen, mit denen sie tagtäglich konfrontiert werden, schrittweise angemessener begegnen können. Auch sollen mögliche "Sicherheitsmängel" so noch besser vermieden werden. Zugleich soll sich die Gesamtsituation für die Mitarbeiter*innen künftig verbessern.
Belastungen möglichst gleichmäßig verteilen
"Insbesondere bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes leiden die Fachkräfte unter enormen Belastungen und andauernden Drucksituationen", beschreibt Terschüren, die die Sorgen und Nöte ihrer Kolleg*innen sehr ernst nimmt. Angesichts dessen sei es unerlässlich, Belastungen möglichst gleichmäßig zu verteilen, Verfahren gemeinsam zu reflektieren und wo nötig, Anpassungen vorzunehmen. Dazu gehören auch die Befassung mit Haltungsfragen, eine angemessene Fehlerkultur und durch abgestimmte, verbindliche Konzepte Sicherheit beim Handeln zu schaffen. Wichtigstes Ziel ist dabei, den sensiblen Kinderschutzbereich stets genau im Blick zu behalten.
"Das gesamte System bedarf einer Behandlung gegen Fehleranfälligkeit", ergänzt der Landrat. Die Gründe seien vielschichtig und fingen bei überforderten Eltern und damit einhergehenden Misshandlungen an und endeten bei einem Mangel an Kinderärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Professor*innen für die Ausbildung. Übrigens nicht nur im Kreis Segeberg, sondern landes- und bundesweit. "Das bedeutet für die Mitarbeiter*innen im Jugendamtsbereich: ganz genau hinsehen, gezielt nachbohren und wo erforderlich hinreichend früh eingreifen", so Schröder.
Um den kollegialen Austausch zu intensivieren und das Vier-Augen-Prinzip künftig effizienter anwenden zu können, wurden im Kreis die sechs Dienststellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) auf vier reduziert. Seit Kurzem gibt es nur noch vier an den Standorten Bad Segeberg, Bornhöved, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg. In nicht allzu ferner Zukunft soll die so genannte "aufsuchende Arbeit" ausgebaut werden. Dabei gehen Jugendamt-Mitarbeiter*innen mit ihrem Angebot aktiv dorthin, wo sich Kinder, Jugendliche und Eltern aufhalten und werden dadurch nah- und ansprechbarer.
Intensivere Zusammenarbeit mit freien Trägern und Kommunen
Zudem hat jede der Dienststellen nun eine eigene Leitung in Vollzeit, die als Ansprechperson permanent zur Verfügung steht. Neue Kolleg*innen sollen besser eingearbeitet werden, unter anderem durch Mentoring. Angestrebt wird zudem eine intensivere Zusammenarbeit und mehr Austausch mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie eine engere Beziehung zu den Städten, Ämtern und Gemeinden im Kreis. Zwischen Institutionen wie Jugendhilfe/Schule oder Jugendhilfe/Polizei sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Themenbezogene Klausur- und Workshop-Tage stehen auf dem Plan und die Fehlerkultur soll durch die Bearbeitung einzelner Fälle in "Fall-Werkstätten" unter externer fachlich-versierter Leitung gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk gilt angesichts der Fülle schwieriger Aufgaben auch der Gesundheitsfürsorge für die einzelnen Mitarbeiter*innen.
"Steigende Fallzahlen und zunehmender Fachkräftemangel erfordern übergreifende, kreative Lösungsansätze und Verbund-Projekte", unterstreicht Terschüren. Hier gebe es bereits erste kreisübergreifende Zusammenschlüsse, bei denen vor allem die besorgniserregende Unterbringungssituation in den Fokus gerückt werde. Weitere Projekte sind laut der Jugendamtsleiterin in Planung und werden laufend im Jugendhilfeausschuss des Kreises vorgestellt.
Die Umstrukturierungen im Jugendamt und der Aktionsplan sind ambitioniert, aber keineswegs das Ende der Fahnenstange: Den Kinderschutz flächendeckend zu gewährleisten, werde ganz klar eine immer schwieriger sicherzustellende staatliche Leistung. Aber, so Landrat Schröder: "Kinder sind unsere Zukunft und sie haben es verdient, geschützt und beschützt aufzuwachsen."
KitaPortal Schleswig-Holstein
Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz wird erleichtert!
Sie erhalten mit diesem Online-Angebot einen Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten. Außerdem finden Sie viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl.
Die Teilnahme an diesem Portal ist für alle Kindertageseinrichtungen seit dem 1. August 2020 verpflichtend – Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig in dieses Portal aufnehmen lassen.
Über die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz wird die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson über Ihr Interesse informiert.
Einen schönen Kita-Start!
Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg
Unter Kindertagesbetreuung fasst man die Betreuung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege ("Tagesmutter" und "Tagesvater") zusammen.
Beide Betreuungsformen sind wichtige "Bausteine" in der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg.
Online-Formular
Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege stellen.
Formulare, Anträge, Richtlinien, Satzungen, Merkblätter und Hinweise zum Thema Kindertagestreuung
Kindertagespflege: Infos, Dokumente und Formulare
Allgemeine Informationen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen und Festsetzung der Kostenbeiträge an die Eltern):
- PDF-Datei: (PDF, 305 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 234 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 426 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 950 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 386 kB)
Antragsformulare
- PDF-Datei: (PDF, 284 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 22 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 92 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 185 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 175 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 313 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 9 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 172 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 160 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 130 kB)
Bitte beachten Sie die Förderungsmöglichkeiten und den jeweils richtigen Ansprechpartner: Das örtliche Sozialamt oder das Kreisjugendamt.
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Tagespflege, wenden Sie sich bitte an die richtige Vermittlungsstelle.
Die Vermittlungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie in der folgenden Übersicht:
- PDF-Datei: (149 kB)
Kindertageseinrichtungen: Infos, Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 151 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 427 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 179 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 395 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 78 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 168 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 304 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 150 kB)
- XLSX-Datei: (XLSX, 111 kB)
Für die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Sozialamt.
Bedarfspläne
- PDF-Datei: (PDF, 14,2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 6,1 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 5,7 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 5,7 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 4,9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 4,9 MB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Bürger*innen-Service
- Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden (mit Onlineantrag)
alle 5 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 76 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 284 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 149 kB)
Ansprechpartner*innen
Abrechnung der sozialen- und Geschwisterermäßigung in KiTas
Kindertagespflege, Kreiseigene Schulen
SQKM in Kitas, Kita-Datenbank, Kindertagespflege
Kita-Bedarfsplanung
Kita-Aufsicht
Kindertagespflege
Erlaubniserteilung Kindertagespflege, Kita-Aufsicht, Rechtsanspruchsangelegenheiten
SQKM-Aufsicht für Kitas
SQKM in Kitas, Kita-Datenbank
Kita: Aufsicht, Erlaubniserteilung, Investitionsförderung
SQKM-Aufsicht für Kitas
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen: Das Vertretungssystem
Das Vetretungssystem gilt für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen, nicht für die institutionelle Tagespflege.
Grundsätzliches
- Kindertagespflegepersonen (KTPP) haben die Möglichkeit, ihre Vertretung selbst zu organisieren.
- Bei Anerkennung der Vertretungskraft erhält die KTPP einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale.
- Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Diese beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
- Für die Abrechnung der Vertretungsstunden ist der "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" zu nutzen. Diesen erhalten Sie über Ihre Fachberatung oder über die Homepage des Kreises Segeberg.
- Die Vertretung kann entweder in den Räumen der KTPP oder der Vertretungskraft stattfinden.
- Bei Ausfalltagen ohne Vertretung erhält die KTPP nach den gesetzlichen Vorgaben keine Zahlung. Ausnahme: Sachkostenpauschale einschl. Aufschlag von 0,30 € für Vertretungszeiten, wenn die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
- Die Eltern müssen mit der Vertretung einverstanden sein.
- Die Betreuungsverträge sind anzupassen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung ist zu schließen.
- Sollten Eltern mit dem Vertretungssystem nicht einverstanden sein, ist dies dem Kreis Segeberg zu melden. In dem Fall erhält die KTPP für diese Kinder keinen Aufschlag von 0,30 €.
- Die KTPP und Vertretungskraft halten Kontakt und gewährleisten Bindungsarbeit mit dem Kind mindestens für 1 Stunde wöchentlich.
- Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern abzustimmen.
- Eine Vertretung ist somit in der Regel nur für einen kurzfristigen Ausfall erforderlich.
- Bei abgesprochenem Urlaub besteht für die Eltern gegenüber dem Kreis Segeberg kein weiterer Anspruch auf eine Vertretung.
- Betreute Kinder sind über die Unfallkasse Nord versichert.
Voraussetzungen
Die Vertretungsperson muss
- namentlich benannt werden.
- dauerhaft im Vertretungsfall zur Verfügung stehen (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall wegen Krankheit).
- geeignet sein.
- Geeignetheitsprüfung erfolgt durch die Servicebüros für Kindertagespflege.
- Geeignetheitsprüfung entfällt bei bereits anerkannten KTPP.
- mindestens 21 Jahre alt sein.
- ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen folgender Personen vorlegen:
- Vertretungskraft.
- für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren, wenn die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft stattfindet.
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
- einen Nachweis über die Anmeldung in einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
- das heißt spätestens nach 6 Monaten ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
- ein Erstgespräch mit der für Sie zuständigen Fachkraft der Vermittlungsstelle führen.
- einen Nachweis über ihren Masernschutz vorweisen.
- an einer Belehrung über Infektionsschutz teilnehmen.
- ihre Räumlichkeiten vorher abnehmen lassen, wenn die Betreuung in den Räumen der Vertretungskraft stattfinden soll.
- Unter anderem wird geprüft ob die Räume den Sicherheits- und Hygienevorgaben entsprechen.
Nach positiver Prüfung der Vertretungskraft
Die anerkannte Vertretungskraft (keine ausgebildete KTPP)
- erhält eine Vertretungs-Erlaubnis.
- erhält eine einmalige Pauschale von 200 € für ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand.
- erhält für die nach zwei Jahren erforderliche Erste Hilfe die Kosten für den Kurs erstattet.
- nimmt an einer jährlichen Fortbildung für Vertretungskräfte über die Fachberatung teil.
- nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Tagespflegtreffs der Fachberatung teil.
- nimmt einmalig an einer Schulung von insgesamt 12 Stunden in Form von 3 Modulen teil. Diese wird vom Evangelischen Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg organisiert.
- erhält jährliche Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung (BGW).
- erhält keine hälftige Erstattung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
- hat keinen rechtlichen Urlaubsanspruch durch den Kreis Segeberg (Regelung des Urlaubs zwischen KTPP, Vertretungskraft + Eltern).
- Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Dies beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
Die zu vertretende KTPP
- erhält ab Erlaubniserteilung der Vertretungskraft zusätzlich einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale. Wird die Erlaubnis im Laufe des Monats erteilt, erfolgt der Aufschlag ab dem Folgemonat.
- erhält die Sachkostenpauschale bei Ausfall unter der Voraussetzung weitergezahlt, dass eine Vertretung und diese in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
- sollte dokumentieren, wenn Eltern keine Vertretung wünschen.
- sollte die Bindungsarbeit dokumentieren.
Fragen und Antworten
1) Ist es möglich, eine Vertretung nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage und nicht für den Urlaub zu stellen?
Es ist nicht das Ziel, Vertretung für Urlaub anzubieten. Eine Vertretung sollte in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen.
Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern zu kommunizieren.
2) Reicht es, im Urlaub eine Notbetreuung anzubieten, beziehungsweise eine Ferienbetreuung?
Siehe Antwort 1: Der Urlaub sollte abgesprochen werden, sodass eine Not- beziehungsweise Ferienbetreuung nicht notwendig ist.
3) Bekommt man die 0,30 € durchgezahlt, auch im Urlaub und während der Krankheit?
Nicht in jedem Fall. Der Aufschlag von 0,30 € wird nur für Vertretungszeiten durchgezahlt für den Fall, dass die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
4) Wie wird der Aufschlag von 0,30 € zurückgefordert, wenn keine Vertretung gewährleistet wurde?
Nur für den Zeitraum, in der keine Vertretung möglich war, oder für den Monat? Was passiert, wenn die Vertretung einmal nicht kann?
Rückforderung des Aufschlages erfolgt per Rückforderungsbescheid,
- wenn sich herausstellt, dass die Vertretung mehrfach oder auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.
- wenn ein Verschulden der KTPP und/oder Vertretungskraft vorliegt (Erkrankung der Vertretungskraft ist kein Verschulden).
Die Prüfung und eventuelle Rückforderung erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung.
5) Kann man auch mehrere Vertretungskräfte angeben, um gut abgesichert zu sein?
Ja, das ist möglich. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Aufschlages auf die Sachkostenpauschale (0,30 € pro Stunde und Kind).
Hierbei ist zu bedenken, dass jede benannte Vertretungskraft die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen muss.
Außerdem erhält die Vertretungskraft ihre Geldleistung nur für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden.
6) Muss die Vertretungskraft die volle Anzahl an Stunden anbieten? Oder kann man für den Zeitraum auch die Betreuungszeit reduzieren?
Die Vertretungskraft hat die vertraglich vereinbarten Stunden anzubieten.
Die Eltern müssen aber nicht die vollen Stunden betreuen lassen.
7) Ist es erlaubt, die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen beziehungsweise anzumelden? Wie rechnet die Vertretungskraft die Einnahmen ab?
Ja, es ist möglich die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen. Die Vertretungskraft erhält ihre Geldleistung direkt vom Kreis Segeberg, es sei denn die Vertretungskraft erklärt die Abtretung an die zu vertretende KTPP.
HINWEIS: Auch die Vertretungskraft ist verpflichtet, dem Finanzamt Nebeneinkünfte anzugeben.
8) Wer zahlt die Vertretungskraft für einmal wöchentlich?
Für die Bindungsarbeit mit der Vertretungskraft, der KTPP und dem Kind kommt nicht der Kreis Segeberg auf.
Entweder finanziert die zu vertretende KTPP die Bindungsarbeit aus der Zusatzleistung von 0,30 € pro Stunde oder die Vertretungskraft macht es ohne Entgelt.
9) Gibt es eine bestimmte Richtung, für die Fortbildung der Vertretungskraft? Müssen bestimmte Themen an Fortbildungen abgedeckt werden?
Die individuelle Prüfung von geeigneten Fortbildungen für Vertretungskräfte übernimmt Ihre Fachberatung.
10) Wieviel Urlaub steht der Vertretungskraft zu?
Der Urlaubsanspruch ist vom Kreis Segeberg nicht geregelt.
11) Wie viele Urlaubstage wären legitim für eine Vertretungskraft?
Siehe Frage 10.
12) In welchem Umkreis darf ich den Eltern eine Vertretung für den Urlaub anbieten?
Es macht nur Sinn, die Vertretung in gut erreichbarer Nähe zur eigentlichen Kindertagespflegestelle zu wählen. Die seinerzeit durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Eltern im Vertretungsfall maximal 15 Kilometer weit fahren möchten. Wenn die Vertretung allerdings immer in der eigentlichen Kindertagespflegestelle stattfindet, ist es problemlos.
13) Kann die Vertretung in jedem Fall in den Räumen der KTPP erfolgen?
Dies ist nicht in jedem Fall möglich.
Hierbei ist zu bedenken, dass Krankheitsfälle der KTPP oder der Familienangehörigen dazu führen können, dass aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Betreuung in der zu vertretenden Tagespflegestelle gar nicht möglich ist.
14) Können regelmäßige Vertretungen an einem festen Tag in der Woche über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?
Nein. Die Vertretung soll nur bei Krankheitsfällen/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen. Die Bindungsarbeit ist zusätzlich zu gewährleisten.
15) Können stundenweise Abwesenheiten zum Beispiel durch private Termine über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?
Nein.
16) Bekomme ich die 0,30 € auch, wenn die Eltern meine Vertretungskraft nicht in Anspruch nehmen möchten?
Ja. Wichtig ist, dass Sie eine Vertretungskraft vorhalten. Die Eltern entscheiden, ob Sie die Vertretung in Anspruch nehmen möchten.
17) Muss meine Vertretungskraft 365 Tage im Jahr abrufbereit sein?
Nein, Abwesenheitszeiten wie Urlaub sind mit der KTPP abzusprechen.
18) Ich möchte mich mit einer anderen KTPP in der Form zusammenschließen, dass wir die Betreuung von 5 Kindern aufteilen (zum Beispiel KTPP 1 betreut die Kinder montags und dienstags; KTPP 2 betreut die Kinder den Rest der Woche). Bei Ausfall einer KTPP übernimmt die andere KTPP die Kinder auch für die restlichen Betreuungstage.
Was ist zu bedenken?
- Mit den Eltern sind 2 Verträge zu schließen (mit jeder KTPP).
- Beide KTPP erhalten den Aufschlag auf die Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 €.
- Die KTPP, die die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellt, erhält im Vertretungsfall die Sachkostenpauschale einschließlich dem Aufschlag von 0,30 € weitergezahlt.
- Die KTPP, die in den Räumlichkeiten der anderen betreut, erhält für die reguläre Betreuung die Sachkostenpauschale für andere genutzte Räume, für den Vertretungsfall jedoch nicht. Bitte einen Mietvertrag als Nachweis einreichen.
19) Müssen die Räume der Vertretungskraft komplett ausgestattet sein? Oder reicht das dringende, wie zum Beispiel Steckdosenschutz? Oder braucht man separate Räume wie Spielezimmer und Schlafzimmer?
Soll die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft durchgeführt werden, ist die Eignung der Räumlichkeiten gleichzusetzen mit der einer qualifizierten KTPP.
20) Bekommen die KTPP rückwirkend zur Antragstellung die 0,30 €?
Nein, die Gewährung des Aufschlages erfolgt erst nach positiver Prüfung der Vertretungskraft durch die Fachberatung und ab Ausstellung der Vertretungserlaubnis durch den Kreis Segeberg. Wird die Erlaubnis im laufenden Monat erteilt, wird der Aufschlag ab dem Folgemonat gewährt.
21) Darf eine Vertretungskraft mehre KTPP vertreten? Wenn ja, wie viele?
Ja, eine Vertretungskraft kann mehrere KTPP vertreten. Die Anzahl der zu vertretenden KTPP hängt im Einzelfall davon ab, ob die Vertretung gewährleistet werden kann und der Bindungsaufbau zu den Kindern gesichert ist.
22) Wenn die Eltern generell keine Vertretung wünschen, bekomme ich für das Kind keine 0,30 €. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen keine Vertretung in Anspruch nehmen, grundsätzlich aber zugestimmt haben, werden die 0,30 € gezahlt?
Ja.
23) Gibt es die Möglichkeit, sich für einzelne Urlaubstage vertreten zu lassen?
Ja, obwohl die Vertretung in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommt.
Einzelne Tage, für die eine Vertretung in Anspruch genommen wird, werden über das Formular "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" abgerechnet.
24) Wie wird der Monat, in dem man Urlaub hat, vergütet? Bekommt man nur während seines Urlaubs die 0,30 € nicht ausgezahlt oder den ganzen Monat nicht?
Der Aufschlag von 0,30 € wird analog zur regulären Geldleistung nur für die Ausfalltage quartalsweise zurückgefordert. Der Aufschlag wird zusammen mit der Sachkostenpauschale weitergezahlt, wenn eine Vertretung in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
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