Teilstationäre Leistungen
Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 einen Teil der Kosten für die Tagespflege. Dies sind die sogenannten teilstationären Leistungen, die Tagespflegesachleistungen. Folgend finden Sie die genauen Beträge, die die Pflegekasse bei dem jeweiligen Pflegegrad übernimmt:
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Tagespflegesachleistungen |
Pflegegrad 1 |
Besonderheiten: siehe hier |
Pflegegrad 2 |
689 € |
Pflegegrad 3 |
1298 € |
Pflegegrad 4 |
1612 € |
Pflegegrad 5 |
1995 € |
Die Tagespflegesachleistungen können nur für Kosten der Pflege und Betreuung in der Tagespflege verwendet werden. Die Kosten für die Verpflegung und die Räumlichkeiten müssen privat bezahlt werden und werden von der Einrichtung in Rechnung gestellt. Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können aber auch die Kosten für die Verpflegung und die Räumlichkeiten erstattet werden.
Bei jeder Tagespflege im Kreis Segeberg fallen neben den o.g. Kosten auch noch privat zu zahlende Investitionskosten an. Die Tagespflegeeinrichtung rechnet einen Teil der gesondert berechenbaren Investitionskosten direkt mit dem Kreis Segeberg ab.
Weitere Informationen über die Pflegeform “teilstationäre Pflege“ finden Sie hier.
Hinweis:
Entlastungsbetrag bei teilstationärer Pflege
Neben den Tagespflegesachleistungen besteht Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen im Wert von 125 € monatlich. Weitergehende Erläuterungen finden Sie hier.