Dichtheitsprüfung privater AbwasserleitungenPost vom Kreis Segeberg: Die Untere Wasserbehörde hat mit der Abfrage der Dichtheitsbescheinigung für private Abwasserleitungen (Schmutzwasser) begonnen. Alle Grundstücks- oder Hauseigentümer*innen müssen die Dichtheit ihrer Schmutzwasserleitungen und Schächte nachweisen. Schadhafte und undichte Schmutzwasserleitungen können Boden und Grundwasser verunreinigen und unter Umständen auch die Trinkwasserqualität verschlechtern. Umgekehrt kann auch in das Entwässerungssystem eindringendes Grundwasser und Regenwasser, vor allem bei Starkregen, die Leistungsfähigkeit der Kanäle und Kläranlagen stark beeinträchtigen. Die betroffenen Anlieger*innen (nur Anlieger*innen in Wasserschutzgebieten) werden in einem Schreiben dazu aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen bei der Behörde vorzulegen. Hierbei wird gebietsweise vorgegangen, um den Andrang auf die Fachfirmen etwas zu einzudämmen. Wie komme ich an die Nachweise?Die Nachweise werden durch Fachbetriebe (z.B. Rohr- und Kanalbau, Tiefbau usw.) entsprechend der Vorgaben des technischen Regelwerkes, der DIN 1986 Teil 30 („Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“), ausgestellt. Übersichten zertifizierter Betriebe:
Was passiert, wenn Undichtigkeiten festgestellt werden?Werden im Rahmen der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt, sind diese zu sanieren. Welche Fristen muss ich einhalten?Zur Durchführung der nach DIN 1986 Teil 30 erforderlichen Nachweise wurden in Schleswig-Holstein folgende Fristen festgelegt:
Karte mit den ausgewiesenen WasserschutzgebietenMehr Informationen: |
30.09.2020 |