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Kindertagesbetreuung und Förderung

Letzte Meldung

24.05.2023: Weiterhin ehrenamtliche Jugendschöff*innen gesucht

Homepage Schöffenwahl 2023 © Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

Kreis Segeberg. Das Jugendamt des Kreises hat die Bewerbungsfrist für ehrenamtliche Jugendschöff*innen im Bereich des Amtsgerichtes Neumünster verlängert. Insgesamt werden noch 15 Bewerber*innen aus folgenden Gemeinden und Ämtern für die Amtszeit 2024 bis 2028 benötigt:

  • Amt Bad Bramstedt Land
  • Stadt Bad Bramstedt
  • Amt Auenland Südholstein
  • Gemeinde Boostedt

Für die Amtsgerichte in Bad Segeberg und Norderstedt haben sich dagegen sehr viele Bewerber*innen gemeldet, die jedoch nicht in Neumünster eingesetzt werden können.

Bewerbungsfrist, Formular und Kontakt

Bewerbungen für den Kreis Segeberg sind möglich bis einschließlich Freitag, 9. Juni 2023. Interessenten senden das ausgefüllte Bewerbungsformular an das Jugendamt des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.

Bei Fragen können Bürger*innen eine E-Mail schreiben.

Weitere Informationen und Hintergründe

Abhängig vom Wohnort werden die Laienrichter*innen an den Amtsgerichten in Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt eingesetzt. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie eine Erstattung der Fahrkosten.

Die Beteiligung von Schöff*innen an der Rechtsprechung in Strafsachen hat eine lange Historie. Schöff*innen wirken "im Namen des Volkes" in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten. Auf diese Weise soll die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürger*innennäher und transparenter sein.

Jeweils ein Mann und eine Frau nehmen an den Verhandlungen der Jugendgerichte teil. Jugendschöff*innen sind Berufsrichter*innen gleichgestellt und entscheiden Schuld- und Straffragen in Jugendfällen (Alter 14 bis 18, teilweise bis 21 Jahre) gemeinschaftlich.

Arbeitgeber*innen müssen Jugendschöff*innen für die Teilnahme an den Sitzungen freistellen. Gesucht werden Bewerber*innen, die im Kreis Segeberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerber*innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall bei der Bewerbung geprüft. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung ist für das Jugendschöffenamt wünschenswert.

Die Bewerber*innen werden auf eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner Sitzung entscheiden wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts dann die erforderliche Anzahl an Jugendschöff*innen für fünf Jahre aus.

Ausführliche Informationen sowie einen Bewerbungsbogen gibt es auf der offiziellen Schöffenwahlseite im Internet.

23.05.2023: Kurs zur Kindertagespflegeperson: Termin verschoben

Kreis Segeberg. Der Beginn der einjährigen Grundqualifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflegeperson auf Grundlage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts wurde auf den 1. September 2023 verlegt.

Der Kurs wird von der Volkshochschule (VHS) Kaltenkirchen in Kooperation mit dem Fachdienst Kindertagespflege der Tausendfüßler-Stiftung und der Stadt Kaltenkirchen angeboten.

Der praxisorientierte Unterricht umfasst 180 Unterrichtsstunden, die sich auf einen zumeist 14-tägigen Rhythmus (Freitagabend bis Samstagnachmittag) verteilen. Die Qualifizierung endet nach einem Jahr mit einem Kolloquium. Bei Bestehen wird ein Zertifikat überreicht.

Mehr Infos zur Qualifizierung finden Sie auf der Startseite der VHS-Homepage und im Flyer:

  • Datum: 23.05.2023

    Qualifizierung zur Tagespflegeperson in Kaltenkirchen (Flyer)

    Interessierte können sich in Kaltenkirchen zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen. Der Kurs beginnt aufgrund von Terminänderungen am 1. September 2023. Kontaktpersonen werden im Flyer genannt.

    © Tausenfüßler Stiftung und VHS Kaltenkirchen-Südholstein

05.05.2023: Grundsteinlegung für Erweiterungsbau der Trave-Schule

Kreis Segeberg. "An der Trave-Schule ist die Zahl der Schüler*innen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Das spricht für ihre hohe Akzeptanz in der Region. Um den damit verbundenen Platzanforderungen gerecht zu werden, hat der Kreistag beschlossen, hier die erforderlichen Erweiterungen vorzunehmen": Das sagte Landrat Jan Peter Schröder bei der offiziellen Grundsteinlegung des Erweiterungsbaus des Förderzentrums Trave-Schule in der Burgfeldstraße in Bad Segeberg. Baustart war im Januar 2023; der Rohbau soll im August fertig werden. Im Anschluss daran folgt der Innenausbau. Geplant ist, dass der Kreis das Gebäude im August 2024 an die Schule übergeben kann.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines Schulgebäudes am Standort des ehemaligen Hausmeisterhauses und den Garagen der Trave-Schule. Ausschlaggebend für die Planung waren die Bedarfsermittlung des Förderzentrums, der Schulentwicklungsplan des Kreises sowie die Zustimmung der politischen Kreis-Gremien.

Das neue Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von rund 2.980 Quadratmetern und gliedert sich in fünf Funktionsbereiche: acht Unterrichtsräume, Multifunktionsräume, Pflege- und Therapieräume, Büroräume, Aufenthalts- und Lagerräume. Dazu kommen Technik- und allgemeine Erschließungsflächen.

Der zweigeschossige Erweiterungsbau mit Keller wird über einen Verbindungsgang und ein neues Foyer an den Bestand angeschlossen. Das Gebäude erhält eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Des Weiteren wird zur Gewinnung regenerativer Energien eine Photovoltaik-Anlage verbaut.

Besonders an dem Erweiterungsbau ist, dass nur alle erdberührenden Bauteile (Keller, Fundamente) und der Erschließungskern (Treppenraum) aus Beton gefertigt werden, der Rest des Gebäudes aus Massivholz (Innenwände, Decken) und Holzrahmenbau (Außenwände, thermische Hülle).

"Die Erweiterung gibt uns parallel auch die Gelegenheit, im Hinblick auf die energetische Situation und die Nachhaltigkeit einiges nach vorne zu bringen Dies können wir mit Fördermitteln von Bund und Land nun umsetzen. Damit wird die Schule auch für die nächsten Jahre sehr gut aufgestellt sein, was mich sehr für die Schüler*innen und Lehrkräfte freut. Auch an den beiden anderen Förderschulen des Kreises in Kaltenkirchen und Norderstedt werden wir ähnliche Schritte gehen", so der Landrat.

Die reinen Baukosten des Vorhabens sind derzeit mit rund 8,32 Millionen Euro veranschlagt, die Gesamtkosten mit rund 9,75 Millionen Euro. Knapp 759.000 Euro davon kommen als Fördermittel vom Bund, weitere drei Millionen Euro hat der Kreis beim Land aus dem Fördertopf des "Infrastruktur-Modernisierungs-Programms für Unser Land Schleswig-Holstein" (IMPULS 2030 II) beantragt.

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KitaPortal Schleswig-Holstein

Kita-Portal Schleswig-Holstein © Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz wird erleichtert!

Sie erhalten mit diesem Online-Angebot einen Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten. Außerdem finden Sie viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl.

Die Teilnahme an diesem Portal ist für alle Kindertageseinrichtungen seit dem 1. August 2020 verpflichtend – Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig in dieses Portal aufnehmen lassen.

Über die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz wird die Einrichtung oder Kindertagespflegeperson über Ihr Interesse informiert.

Einen schönen Kita-Start!

Zum KitaPortal


Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg

Unter Kindertagesbetreuung fasst man die Betreuung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege ("Tagesmutter" und "Tagesvater").

Beide Betreuungsformen sind wichtige "Bausteine" in der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg.

Online-Formular

Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege stellen.

Zum Online-Formular


Formulare, Anträge, Richtlinien, Satzungen, Merkblätter und Hinweise zum Thema Kindertagestreuung

Kindertagespflege: Infos, Dokumente und Formulare

Allgemeine Informationen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen und Festsetzung der Kostenbeiträge an die Eltern):


Antragsformulare


Bitte beachten Sie die Förderungsmöglichkeiten und den jeweils richtigen Ansprechpartner: Das örtliche Sozialamt oder das Kreisjugendamt.

Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Tagespflege, wenden Sie sich bitte an die richtige Vermittlungsstelle.

Die Vermittlungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie in der folgenden Übersicht:

Kindertageseinrichtungen: Infos, Dokumente und Formulare

Für die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Sozialamt.


Bedarfspläne

Ansprechpartner*innen

  • Datum: 23.05.2023

    Qualifizierung zur Tagespflegeperson in Kaltenkirchen (Flyer)

    Interessierte können sich in Kaltenkirchen zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen. Der Kurs beginnt aufgrund von Terminänderungen am 1. September 2023. Kontaktpersonen werden im Flyer genannt.

    © Tausenfüßler Stiftung und VHS Kaltenkirchen-Südholstein

Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen: Das Vertretungssystem

Das Vetretungssystem gilt für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen, nicht für die institutionelle Tagespflege.

Grundsätzliches

  • Kindertagespflegepersonen (KTPP) haben die Möglichkeit, ihre Vertretung selbst zu organisieren.
  • Bei Anerkennung der Vertretungskraft erhält die KTPP einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale.
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Diese beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
  • Für die Abrechnung der Vertretungsstunden ist der "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" zu nutzen. Diesen erhalten Sie über Ihre Fachberatung oder über die Homepage des Kreises Segeberg.
  • Die Vertretung kann entweder in den Räumen der KTPP oder der Vertretungskraft stattfinden.
  • Bei Ausfalltagen ohne Vertretung erhält die KTPP nach den gesetzlichen Vorgaben keine Zahlung. Ausnahme: Sachkostenpauschale einschl. Aufschlag von 0,30 € für Vertretungszeiten, wenn die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
  • Die Eltern müssen mit der Vertretung einverstanden sein.
    • Die Betreuungsverträge sind anzupassen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung ist zu schließen.
    • Sollten Eltern mit dem Vertretungssystem nicht einverstanden sein, ist dies dem Kreis Segeberg zu melden. In dem Fall erhält die KTPP für diese Kinder keinen Aufschlag von 0,30 €.
  • Die KTPP und Vertretungskraft halten Kontakt und gewährleisten Bindungsarbeit mit dem Kind mindestens für 1 Stunde wöchentlich.
  • Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern abzustimmen.
  • Eine Vertretung ist somit in der Regel nur für einen kurzfristigen Ausfall erforderlich.
  • Bei abgesprochenem Urlaub besteht für die Eltern gegenüber dem Kreis Segeberg kein weiterer Anspruch auf eine Vertretung.
  • Betreute Kinder sind über die Unfallkasse Nord versichert.

Voraussetzungen

Die Vertretungsperson muss

  • namentlich benannt werden.
  • dauerhaft im Vertretungsfall zur Verfügung stehen (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall wegen Krankheit).
  • geeignet sein.
    • Geeignetheitsprüfung erfolgt durch die Servicebüros für Kindertagespflege.
    • Geeignetheitsprüfung entfällt bei bereits anerkannten KTPP.
  • mindestens 21 Jahre alt sein.
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen folgender Personen vorlegen:
    • Vertretungskraft.
    • für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren, wenn die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft stattfindet.
  • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
  • einen Nachweis über die Anmeldung in einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
    • das heißt spätestens nach 6 Monaten ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
  • ein Erstgespräch mit der für Sie zuständigen Fachkraft der Vermittlungsstelle führen.
  • einen Nachweis über ihren Masernschutz vorweisen.
  • an einer Belehrung über Infektionsschutz teilnehmen.
  • ihre Räumlichkeiten vorher abnehmen lassen, wenn die Betreuung in den Räumen der Vertretungskraft stattfinden soll.
    • Unter anderem wird geprüft ob die Räume den Sicherheits- und Hygienevorgaben entsprechen.

Nach positiver Prüfung der Vertretungskraft

Die anerkannte Vertretungskraft (keine ausgebildete KTPP)

  • erhält eine Vertretungs-Erlaubnis.
  • erhält eine einmalige Pauschale von 200 € für ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand.
  • erhält für die nach zwei Jahren erforderliche Erste Hilfe die Kosten für den Kurs erstattet.
  • nimmt an einer jährlichen Fortbildung für Vertretungskräfte über die Fachberatung teil.
  • nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Tagespflegtreffs der Fachberatung teil.
  • nimmt einmalig an einer Schulung von insgesamt 12 Stunden in Form von 3 Modulen teil. Diese wird vom Evangelischen Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg organisiert.
  • erhält jährliche Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung (BGW).
  • erhält keine hälftige Erstattung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
  • hat keinen rechtlichen Urlaubsanspruch durch den Kreis Segeberg (Regelung des Urlaubs zwischen KTPP, Vertretungskraft + Eltern).
  • Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Dies beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.

Die zu vertretende KTPP

  • erhält ab Erlaubniserteilung der Vertretungskraft zusätzlich einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale. Wird die Erlaubnis im Laufe des Monats erteilt, erfolgt der Aufschlag ab dem Folgemonat.
  • erhält die Sachkostenpauschale bei Ausfall unter der Voraussetzung weitergezahlt, dass eine Vertretung und diese in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
  • sollte dokumentieren, wenn Eltern keine Vertretung wünschen.
  • sollte die Bindungsarbeit dokumentieren.

Fragen und Antworten

1) Ist es möglich, eine Vertretung nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage und nicht für den Urlaub zu stellen?

Es ist nicht das Ziel, Vertretung für Urlaub anzubieten. Eine Vertretung sollte in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen.

Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern zu kommunizieren.

2) Reicht es, im Urlaub eine Notbetreuung anzubieten, beziehungsweise eine Ferienbetreuung?

Siehe Antwort 1: Der Urlaub sollte abgesprochen werden, sodass eine Not- beziehungsweise Ferienbetreuung nicht notwendig ist.

3) Bekommt man die 0,30 € durchgezahlt, auch im Urlaub und während der Krankheit?

Nicht in jedem Fall. Der Aufschlag von 0,30 € wird nur für Vertretungszeiten durchgezahlt für den Fall, dass die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.

4) Wie wird der Aufschlag von 0,30 € zurückgefordert, wenn keine Vertretung gewährleistet wurde?

Nur für den Zeitraum, in der keine Vertretung möglich war, oder für den Monat? Was passiert, wenn die Vertretung einmal nicht kann?

Rückforderung des Aufschlages erfolgt per Rückforderungsbescheid,

  • wenn sich herausstellt, dass die Vertretung mehrfach oder auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.
  • wenn ein Verschulden der KTPP und/oder Vertretungskraft vorliegt (Erkrankung der Vertretungskraft ist kein Verschulden).

Die Prüfung und eventuelle Rückforderung erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung.

5) Kann man auch mehrere Vertretungskräfte angeben, um gut abgesichert zu sein?

Ja, das ist möglich. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Aufschlages auf die Sachkostenpauschale (0,30 € pro Stunde und Kind).

Hierbei ist zu bedenken, dass jede benannte Vertretungskraft die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen muss.

Außerdem erhält die Vertretungskraft ihre Geldleistung nur für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden.

6) Muss die Vertretungskraft die volle Anzahl an Stunden anbieten? Oder kann man für den Zeitraum auch die Betreuungszeit reduzieren?

Die Vertretungskraft hat die vertraglich vereinbarten Stunden anzubieten.

Die Eltern müssen aber nicht die vollen Stunden betreuen lassen.

7) Ist es erlaubt, die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen beziehungsweise anzumelden? Wie rechnet die Vertretungskraft die Einnahmen ab?

Ja, es ist möglich die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen. Die Vertretungskraft erhält ihre Geldleistung direkt vom Kreis Segeberg, es sei denn die Vertretungskraft erklärt die Abtretung an die zu vertretende KTPP.

HINWEIS: Auch die Vertretungskraft ist verpflichtet, dem Finanzamt Nebeneinkünfte anzugeben.

8) Wer zahlt die Vertretungskraft für einmal wöchentlich?

Für die Bindungsarbeit mit der Vertretungskraft, der KTPP und dem Kind kommt nicht der Kreis Segeberg auf.

Entweder finanziert die zu vertretende KTPP die Bindungsarbeit aus der Zusatzleistung von 0,30 € pro Stunde oder die Vertretungskraft macht es ohne Entgelt.

9)  Gibt es eine bestimmte Richtung, für die Fortbildung der Vertretungskraft? Müssen bestimmte Themen an Fortbildungen abgedeckt werden?

Die individuelle Prüfung von geeigneten Fortbildungen für Vertretungskräfte übernimmt Ihre Fachberatung.

10) Wieviel Urlaub steht der Vertretungskraft zu?

Der Urlaubsanspruch ist vom Kreis Segeberg nicht geregelt.

11) Wie viele Urlaubstage wären legitim für eine Vertretungskraft?

Siehe Frage 10.

12) In welchem Umkreis darf ich den Eltern eine Vertretung für den Urlaub anbieten?

Es macht nur Sinn, die Vertretung in gut erreichbarer Nähe zur eigentlichen Kindertagespflegestelle zu wählen. Die seinerzeit durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Eltern im Vertretungsfall maximal 15 Kilometer weit fahren möchten. Wenn die Vertretung allerdings immer in der eigentlichen Kindertagespflegestelle stattfindet, ist es problemlos.

13) Kann die Vertretung in jedem Fall in den Räumen der KTPP erfolgen?

Dies ist nicht in jedem Fall möglich.

Hierbei ist zu bedenken, dass Krankheitsfälle der KTPP oder der Familienangehörigen dazu führen können, dass aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Betreuung in der zu vertretenden Tagespflegestelle gar nicht möglich ist.

14) Können regelmäßige Vertretungen an einem festen Tag in der Woche über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein. Die Vertretung soll nur bei Krankheitsfällen/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen. Die Bindungsarbeit ist zusätzlich zu gewährleisten.

15) Können stundenweise Abwesenheiten zum Beispiel durch private Termine über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?

Nein.

16) Bekomme ich die 0,30 € auch, wenn die Eltern meine Vertretungskraft nicht in Anspruch nehmen möchten?

Ja. Wichtig ist, dass Sie eine Vertretungskraft vorhalten. Die Eltern entscheiden, ob Sie die Vertretung in Anspruch nehmen möchten.

17) Muss meine Vertretungskraft 365 Tage im Jahr abrufbereit sein?

Nein, Abwesenheitszeiten wie Urlaub sind mit der KTPP abzusprechen.

18) Ich möchte mich mit einer anderen KTPP in der Form zusammenschließen, dass wir die Betreuung von 5 Kindern aufteilen (zum Beispiel KTPP 1 betreut die Kinder montags und dienstags; KTPP 2 betreut die Kinder den Rest der Woche). Bei Ausfall einer KTPP übernimmt die andere KTPP die Kinder auch für die restlichen Betreuungstage.

Was ist zu bedenken?

  • Mit den Eltern sind 2 Verträge zu schließen (mit jeder KTPP).
  • Beide KTPP erhalten den Aufschlag auf die Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 €.
  • Die KTPP, die die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellt, erhält im Vertretungsfall die Sachkostenpauschale einschließlich dem Aufschlag von 0,30 € weitergezahlt.
  • Die KTPP, die in den Räumlichkeiten der anderen betreut, erhält für die reguläre Betreuung die Sachkostenpauschale für andere genutzte Räume, für den Vertretungsfall jedoch nicht. Bitte einen Mietvertrag als Nachweis einreichen.

19) Müssen die Räume der Vertretungskraft komplett ausgestattet sein? Oder reicht das dringende, wie zum Beispiel Steckdosenschutz? Oder braucht man separate Räume wie Spielezimmer und Schlafzimmer?

Soll die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft durchgeführt werden, ist die Eignung der Räumlichkeiten gleichzusetzen mit der einer qualifizierten KTPP.

20) Bekommen die KTPP rückwirkend zur Antragstellung die 0,30 €?

Nein, die Gewährung des Aufschlages erfolgt erst nach positiver Prüfung der Vertretungskraft durch die Fachberatung und ab Ausstellung der Vertretungserlaubnis durch den Kreis Segeberg. Wird die Erlaubnis im laufenden Monat erteilt, wird der Aufschlag ab dem Folgemonat gewährt.

21) Darf eine Vertretungskraft mehre KTPP vertreten? Wenn ja, wie viele?

Ja, eine Vertretungskraft kann mehrere KTPP vertreten. Die Anzahl der zu vertretenden KTPP hängt im Einzelfall davon ab, ob die Vertretung gewährleistet werden kann und der Bindungsaufbau zu den Kindern gesichert ist.

22) Wenn die Eltern generell keine Vertretung wünschen, bekomme ich für das Kind keine 0,30 €. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen keine Vertretung in Anspruch nehmen, grundsätzlich aber zugestimmt haben, werden die 0,30 € gezahlt?

Ja.

23) Gibt es die Möglichkeit, sich für einzelne Urlaubstage vertreten zu lassen?

Ja, obwohl die Vertretung in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommt.

Einzelne Tage, für die eine Vertretung in Anspruch genommen wird, werden über das Formular "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" abgerechnet.

24) Wie wird der Monat, in dem man Urlaub hat, vergütet? Bekommt man nur während seines Urlaubs die 0,30 € nicht ausgezahlt oder den ganzen Monat nicht?

Der Aufschlag von 0,30 € wird analog zur regulären Geldleistung nur für die Ausfalltage quartalsweise zurückgefordert. Der Aufschlag wird zusammen mit der Sachkostenpauschale weitergezahlt, wenn eine Vertretung in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.

  • Datum: 24.05.2022

    Schaubild Vertretungssystem Kindertagespflege

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