Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten).
Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. -versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen.
Diese Kosten sind jedoch bereits mit den monatlichen Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe und den monatlichen Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe abgegolten. Die betrifft z.B. Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Fahrtkosten oder kieferorthopädische Leistungen.
Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden. Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe.
Spezielle Hinweise für Geschendorf, Wakendorf II, Klein Rönnau, Stuvenborn, Kayhude, Groß Rönnau, Weede, Trappenkamp, Itzstedt, Bad Bramstedt-Land, Seedorf (Segeberg), Bad Segeberg, Oersdorf, Henstedt-Ulzburg, Tarbek, Neuengörs, Auenland Südholstein, Bad Bramstedt, Wakendorf I, Schieren, Bühnsdorf, Negernbötel, Oering, Ellerau, Sülfeld, Blunk, Schackendorf, Fahrenkrug, Glasau, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen, Kisdorf, Nahe, Pronstorf, Gönnebek, Kattendorf, Tensfeld, Norderstedt, Wahlstedt, Rohlstorf, Travenhorst, Hüttblek, Segeberg, Bornhöved, Nehms, Bahrenhof, Wensin, Dreggers, Winsen, Damsdorf, Westerrade, Seth, Schmalensee, Traventhal, Krems II, Klein Gladebrügge, Sievershütten, Leezen:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
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Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Nachweis über Art und Umfang der Kosten
Fachlich freigegeben am: 02.05.2023
Fachlich freigegeben durch:
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
der Freien Hansestadt Bremen