Bevor Sie in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten können, wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen mit Personal, aus den folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen
- Luftfahrtunternehmen
- Bodenabfertigungsdienste
- Fracht- und Postunternehmen
- Warenlieferanten
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist neben erforderlichen Schulungen die Grundvoraussetzung, um eine Zugangsberechtigung in einen Sicherheitsbereich zu erhalten und somit die Tätigkeit am Flughafen oder in dem betroffenen Unternehmen aufnehmen zu können.
Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig
- Sicherheitskontrollen durchführen
- Luftfahrzeuge abfertigen,
- Waren transportieren
- Luftfracht kontrollieren
- andere Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen durchführen.
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
- ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
- ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
- ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge zum Ein und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen abgestellt sind
Die Regelung betrifft somit zum Beispiel:
- Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
- Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
- natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
- Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgehen kann. Die Prüfung umfasst:
- Angaben zu Ihrer Person
- zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Erfassung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen 5 Jahre
- Ihre Wohnsitze in den vergangenen 10 Jahren
- Prüfung von Strafregistereinträgen
- Auskünfte von Behörden
Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber selbst beantragen. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
- Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind
- Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als 5 Jahre zurückliegt
- Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als 10 Jahre zurückliegt
- zu den vergangenen 10 Jahren Erkenntnisse vorliegen, dass Sie Bestrebungen unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind
Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn
- Sie nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits mit einer Ü2 oder Ü3 überprüft wurden. Hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen
- Sie nur sehr selten und ausnahmsweise Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können
Sie ausschließlich in öffentlichen Bereichen des Flughafens arbeiten
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.
Schriftlicher Antrag:
- Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
- Sie müssen das Formular ausfüllen und zusammen mit allen angeforderten Nachweisen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einreichen.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber prüft dann Ihre Unterlagen und beantragt für Sie bei der Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:
- Polizei
- Verfassungsschutz
- Strafverfolgungsbehörden
- Nachrichtendiensten
- Melderegistern
- Ausländerbehörden, falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuhelfen.
Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei einem positiven Ergebnis:
- gilt Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung für 5 Jahre,
- kann aber während dieser Zeit widerrufen werden, wenn die Luftsicherheitsbehörde neue Erkenntnisse über Sie gewinnt, zum Beispiel über ein Strafverfahren, das Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit hervorruft.
Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Luftsicherheitsbehörde erheben.
Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit dem Jahr 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen.
- Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
- Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
- Für Beschäftigte und Privatpersonen: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
- Für Privatpersonen: Zahlen Sie direkt nach Antragstellung mittels Kreditkarte, Visa-Karte oder SEPA Lastschrift.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation in Hamburg
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:
- Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
- Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
- natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
- Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Vor Ihrem Arbeitsantritt oder Ihrer Ausbildung an Flughäfen müssen Sie Ihren Antrag zur Überprüfung mindestens einen Monat vorher einreichen.
Die Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. Überprüfte Personen gelten dann grundsätzlich bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als weiterhin zuverlässig.
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Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf die Feststellung einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zu beachten: Weder Widerspruch noch Anfechtungsklage haben eine aufschiebende Wirkung.
Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal