Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland benötigen Sie eine Zulassung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Amateurfunkprüfung im In- oder Ausland bestanden haben.
Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung im Ausland abgelegt, so beantragen Sie bitte auch die Anerkennung Ihres Nachweises. Dieser Schritt entfällt, wenn es sich um eine harmonisierte internationale Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (HAREC) handelt.
Welche Frequenzbereiche und maximal zulässigen Sendeleistungen Ihre Zulassung umfasst, richtet sich nach Ihrem Amateurfunkzeugnis. Es existieren 2 unterschiedliche Amateurfunk-Zeugnisklassen:
Mit der Zulassung wird Ihnen auch ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt. Folgende Ihrer persönlichen Daten werden in der Rufzeichenliste und Rufzeichenabfrage auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht:
- Ihr Vorname,
- Ihr Nachname und
- Ihre Amateurfunk-Zeugnisklasse in Verbindung mit dem Ihnen zugeteilten Amateurfunkrufzeichen.
Sollten Sie nicht widersprechen, werden außerdem veröffentlicht:
- Ihre Adresse und
- der Standort Ihrer Amateurfunkstelle.
Sie können der Veröffentlichung Ihrer Adresse und des Standortes Ihrer Amateurfunkstelle widersprechen, indem Sie:
- dies im Antrag angeben oder
- sich zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich dagegen aussprechen.
Im Zulassungsantrag können Sie Rufzeichenwünsche angeben. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Rufzeichen besteht jedoch nicht.
Den Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst können Sie online oder schriftlich per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- Ihre Zulassungsurkunde und
- eine Zahlungsaufforderung.
-
Sie überweisen die Gebühr.
schriftlicher Antrag per E-Mail oder per Post:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
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Sie können das Formular wahlweise
- direkt online ausfüllen oder
- es herunterladen und dann ausfüllen.
- Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Die BNetzA sendet Ihnen
- eine Zulassungsurkunde und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Für den Zeitraum, indem Sie für die Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, erhebt die Bundesnetzagentur laufend Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr für die jeweilige Nutzergruppe. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
- Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Teilnahme am Amateurfunkdienst unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Gebühr: 20,00 EUR (Vorkasse: nein)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 16.09.2022
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)