Möchten Sie, dass Ihr Kind vorzeitig eingeschult wird, obwohl es erst nach dem Einschulungsstichtag am 30.06. sechs Jahre alt wird? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung bei Ihrer Grundschule im Schulbezirk beantragen. In Schleswig-Holstein ist jedes Kind schulpflichtig, das einschließlich bis zum 30.06. das sechste Lebensjahr vollendet hat. Alle Kinder, die ab dem 01.07. oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im darauffolgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Die Schulleitung entscheidet nach Gesprächen mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Dafür kann auch ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten angefordert werden. Eine Aufnahme ist dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.
Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk
Sie können als Erziehungsberechtigte Ihr Kind auch einer anderen Schule anmelden, die nicht in Ihrem Schuleinzugsbezirk liegt. Sollte diese frei gewählte Schule genügend freie Plätze haben, kann Ihr Kind dort aufgenommen werden.
Bevor Sie Ihr Kind dort anmelden, müssen Sie sich immer zuerst bei Ihrer zuständigen Schule melden.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal