Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Angehörige dürfen das nicht automatisch.
Sie wählen eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen. Diese Personen dürfen für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. In der Vollmacht legen Sie genau fest, was diese Personen für Sie regeln dürfen - zum Beispiel Geldangelegenheiten, Behördengänge oder medizinische Entscheidungen.
Wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt, ersetzt dies die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht für diese Aufgaben.
Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte oder örtlicher Betreuungsverein
Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.
Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.
Fachlich freigegeben am: 25.08.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein