Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.
Sie können die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle vor der Zulassung zum Verkehr beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verkehrszulassung.
Das Luftfahrzeug, für das Sie eine Vorabeintragung beantragen wollen, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
Zur Vorabeintragung müssen sind Angaben zum Luftfahrzeug und zum Standort des Luftfahrzeugs machen. Zudem müssen Sie Ihren Antrag begründen.
Mit einer Vorabeintragung ist es beispielsweise möglich, Ihr Luftfahrzeug mit Pfandrechten zu belasten und es in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eintragen zu lassen.
Um eine Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid darüber, dass das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle eingetragen ist, abrufen.
Unterlagen, die erforderlich sind:
- Eigentumsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Eigentümers oder der Eigentümerin sowie der Eigentümer oder Eigentümerinnen bei Eigentümergemeinschaften
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen erforderlich sind:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
Unterlagen, die für Unternehmen erforderlich sind:
- Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
- Von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung
Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:
- Vereinsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:
- Gesellschaftervertrag
- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
- Zustimmung der Eigentümer und/oder Eigentümerinnen
Unterlagen, die Sie hochladen können (wenn möglich):
- Nachweise, die den Grund für die Vorabeintragung belegen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal