Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Spezielle Hinweise für Krems II, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Blunk, Schmalensee, Geschendorf, Neuengörs, Klein Gladebrügge, Groß Rönnau, Rohlstorf, Segeberg, Klein Rönnau, Negernbötel, Wahlstedt, Auenland Südholstein, Weede, Ellerau, Oering, Kisdorf, Bahrenhof, Seedorf (Segeberg), Kattendorf, Winsen, Westerrade, Travenhorst, Bornhöved, Nehms, Hüttblek, Norderstedt, Glasau, Trappenkamp, Schackendorf, Gönnebek, Tensfeld, Damsdorf, Boostedt-Rickling, Seth, Wensin, Wakendorf I, Itzstedt, Oersdorf, Stuvenborn, Bühnsdorf, Schieren, Kayhude, Henstedt-Ulzburg, Tarbek, Bad Bramstedt, Fahrenkrug, Sülfeld, Leezen, Dreggers, Wakendorf II, Sievershütten, Nahe, Pronstorf, Bad Bramstedt-Land, Traventhal:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Schieren, Kisdorf, Bühnsdorf, Bahrenhof, Bad Bramstedt-Land, Leezen, Westerrade, Stuvenborn, Blunk, Seth, Auenland Südholstein, Oering, Fahrenkrug, Glasau, Schmalensee, Norderstedt, Kayhude, Bornhöved, Hüttblek, Sievershütten, Klein Gladebrügge, Rohlstorf, Schackendorf, Ellerau, Groß Rönnau, Sülfeld, Negernbötel, Damsdorf, Winsen, Bad Bramstedt, Seedorf (Segeberg), Tarbek, Wakendorf II, Wakendorf I, Gönnebek, Nehms, Wahlstedt, Bad Segeberg, Wensin, Traventhal, Oersdorf, Klein Rönnau, Geschendorf, Kattendorf, Kaltenkirchen, Tensfeld, Dreggers, Boostedt-Rickling, Segeberg, Neuengörs, Itzstedt, Krems II, Trappenkamp, Henstedt-Ulzburg, Weede, Pronstorf, Travenhorst, Nahe:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Es fallen keine Kosten an.
Fachlich freigegeben am: 11.01.2023
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen