Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.
Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.
Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.
Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:
- Schicken Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben am: 05.01.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)