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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Nr. 99050035000000

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Volltext

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

Ansprechpunkt

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.

Erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal