Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.
Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.
Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.
Online:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular (»Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung«) aus.
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Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie
- Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
- ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
- Senden Sie den Antrag online ab.
Per Post oder per Fax:
- Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken.
Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 21.04.2023
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)