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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Nr. 99023002020000

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Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die richtigen Ansprechpartner*innen und passenden Dokumente angezeigt werden können.

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.



Spezielle Hinweise für Seth, Tarbek, Pronstorf, Stuvenborn, Dreggers, Gönnebek, Geschendorf, Norderstedt, Fahrenkrug, Bahrenhof, Klein Gladebrügge, Hüttblek, Wahlstedt, Traventhal, Bornhöved, Rohlstorf, Seedorf (Segeberg), Bad Bramstedt-Land, Weede, Westerrade, Travenhorst, Kayhude, Wakendorf II, Boostedt-Rickling, Auenland Südholstein, Wensin, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Kisdorf, Ellerau, Trappenkamp, Oering, Schieren, Klein Rönnau, Sievershütten, Kattendorf, Damsdorf, Oersdorf, Negernbötel, Segeberg, Krems II, Itzstedt, Schmalensee, Tensfeld, Groß Rönnau, Henstedt-Ulzburg, Sülfeld, Nahe, Schackendorf, Nehms, Winsen, Neuengörs, Glasau, Blunk, Bad Segeberg, Leezen, Bühnsdorf, Bad Bramstedt:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Seth, Tarbek, Pronstorf, Stuvenborn, Dreggers, Gönnebek, Geschendorf, Norderstedt, Fahrenkrug, Bahrenhof, Klein Gladebrügge, Hüttblek, Wahlstedt, Traventhal, Bornhöved, Rohlstorf, Seedorf (Segeberg), Bad Bramstedt-Land, Weede, Westerrade, Travenhorst, Kayhude, Wakendorf II, Boostedt-Rickling, Auenland Südholstein, Wensin, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Kisdorf, Ellerau, Trappenkamp, Oering, Schieren, Klein Rönnau, Sievershütten, Kattendorf, Damsdorf, Oersdorf, Negernbötel, Segeberg, Krems II, Itzstedt, Schmalensee, Tensfeld, Groß Rönnau, Henstedt-Ulzburg, Sülfeld, Nahe, Schackendorf, Nehms, Winsen, Neuengörs, Glasau, Blunk, Bad Segeberg, Leezen, Bühnsdorf, Bad Bramstedt:

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal