Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Spezielle Hinweise für Seth, Tarbek, Pronstorf, Stuvenborn, Dreggers, Gönnebek, Geschendorf, Norderstedt, Fahrenkrug, Bahrenhof, Klein Gladebrügge, Hüttblek, Wahlstedt, Traventhal, Bornhöved, Rohlstorf, Seedorf (Segeberg), Bad Bramstedt-Land, Weede, Westerrade, Travenhorst, Kayhude, Wakendorf II, Boostedt-Rickling, Auenland Südholstein, Wensin, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Kisdorf, Ellerau, Trappenkamp, Oering, Schieren, Klein Rönnau, Sievershütten, Kattendorf, Damsdorf, Oersdorf, Negernbötel, Segeberg, Krems II, Itzstedt, Schmalensee, Tensfeld, Groß Rönnau, Henstedt-Ulzburg, Sülfeld, Nahe, Schackendorf, Nehms, Winsen, Neuengörs, Glasau, Blunk, Bad Segeberg, Leezen, Bühnsdorf, Bad Bramstedt:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).