Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.
Spezielle Hinweise für Rohlstorf, Weede, Groß Rönnau, Bahrenhof, Stuvenborn, Seth, Travenhorst, Nahe, Negernbötel, Bornhöved, Neuengörs, Bühnsdorf, Kattendorf, Norderstedt, Fahrenkrug, Trappenkamp, Wahlstedt, Auenland Südholstein, Klein Rönnau, Ellerau, Segeberg, Bad Segeberg, Sülfeld, Blunk, Henstedt-Ulzburg, Wakendorf II, Bad Bramstedt, Wakendorf I, Gönnebek, Schieren, Kayhude, Hüttblek, Dreggers, Klein Gladebrügge, Tarbek, Nehms, Winsen, Damsdorf, Itzstedt, Leezen, Oersdorf, Westerrade, Seedorf (Segeberg), Glasau, Kaltenkirchen, Traventhal, Geschendorf, Sievershütten, Pronstorf, Oering, Wensin, Kisdorf, Boostedt-Rickling, Schmalensee, Bad Bramstedt-Land, Krems II, Schackendorf, Tensfeld:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Hüttblek, Sülfeld, Segeberg, Sievershütten, Geschendorf, Klein Gladebrügge, Schackendorf, Itzstedt, Stuvenborn, Kattendorf, Bahrenhof, Dreggers, Negernbötel, Pronstorf, Nahe, Kisdorf, Fahrenkrug, Westerrade, Kaltenkirchen, Oersdorf, Glasau, Wakendorf II, Winsen, Leezen, Weede, Traventhal, Bühnsdorf, Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Bad Segeberg, Auenland Südholstein, Travenhorst, Klein Rönnau, Bad Bramstedt, Kayhude, Krems II, Tensfeld, Seth, Norderstedt, Rohlstorf, Damsdorf, Groß Rönnau, Bad Bramstedt-Land, Wakendorf I, Schieren, Neuengörs, Boostedt-Rickling, Wensin, Tarbek, Nehms, Oering, Trappenkamp, Seedorf (Segeberg), Bornhöved, Gönnebek, Schmalensee, Blunk, Wahlstedt:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.