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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen

Nr. 99013017022000

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Volltext

Die Auslandsvermittlungsstelle stellt den Adoptiveltern eine Bescheinigung über eine stattgefundene Vermittlung aus, wenn ein Kind aus einem Nicht-Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens adoptiert wurde. 
Mit dieser Bescheinigung kann die Adoption in  behördlichen Verfahren belegt werden, die im Zusammenhang mit dem angenommenen Kind stehen.

Die Bescheinigung gilt für zwei Jahre und die Geltung erlischt, sobald eine Entscheidung über die Anerkennung der Auslandsadoption durch das Familiengericht vorliegt. Falls innerhalb der zwei Jahre das Verfahren nicht abgeschlossen werden konnte, kann die Bescheinigung auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. 

Achtung: Bei vermittelten Adoptionen aus einem Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens wird diese Bescheinigung nicht ausgestellt. Stattdessen stellt der Herkunftsstaat des Kindes eine Artikel 23 HAÜ Bescheinigung aus.



Spezielle Hinweise für Itzstedt, Wakendorf II, Pronstorf, Geschendorf, Kattendorf, Schieren, Kayhude, Wensin, Schmalensee, Damsdorf, Ellerau, Tensfeld, Neuengörs, Bad Bramstedt, Glasau, Leezen, Wahlstedt, Schackendorf, Winsen, Auenland Südholstein, Westerrade, Rohlstorf, Kisdorf, Kaltenkirchen, Fahrenkrug, Nahe, Klein Rönnau, Wakendorf I, Nehms, Sievershütten, Bad Bramstedt-Land, Norderstedt, Oering, Henstedt-Ulzburg, Bahrenhof, Boostedt-Rickling, Krems II, Negernbötel, Traventhal, Bornhöved, Bad Segeberg, Bühnsdorf, Trappenkamp, Tarbek, Blunk, Weede, Travenhorst, Dreggers, Groß Rönnau, Seth, Sülfeld, Seedorf (Segeberg), Klein Gladebrügge, Oersdorf, Gönnebek, Segeberg, Stuvenborn, Hüttblek:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Boostedt-Rickling, Hüttblek, Itzstedt, Wakendorf I, Krems II, Negernbötel, Sülfeld, Westerrade, Leezen, Winsen, Henstedt-Ulzburg, Wensin, Kaltenkirchen, Rohlstorf, Tensfeld, Glasau, Neuengörs, Bornhöved, Schackendorf, Ellerau, Wahlstedt, Klein Gladebrügge, Groß Rönnau, Trappenkamp, Sievershütten, Schieren, Oering, Bad Bramstedt, Norderstedt, Nehms, Seth, Blunk, Bad Segeberg, Kayhude, Tarbek, Kisdorf, Travenhorst, Stuvenborn, Auenland Südholstein, Traventhal, Geschendorf, Wakendorf II, Seedorf (Segeberg), Bühnsdorf, Weede, Damsdorf, Nahe, Kattendorf, Fahrenkrug, Bahrenhof, Pronstorf, Oersdorf, Gönnebek, Bad Bramstedt-Land, Schmalensee, Klein Rönnau, Dreggers, Segeberg:

Terminpflicht

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Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Voraussetzungen

Ein erfolgreiches internationales Adoptionsverfahren wurde durchgeführt und ein Kind aus einem Nicht-Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens vermittelt. Die Anerkennung der erfolgten Adoption wurde im Familiengericht beantragt und eine § 2d Bescheinigung durch die Auslandsvermittlungsstelle wurde ausgestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



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