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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Verkehrsgefährdung durch wuchernde Hecken, Sträuchern und Bäumen melden

Nr. 99108076137000

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Überwuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume können den Straßenverkehr gefährden. Wenn Äste in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragen oder Verkehrszeichen verdecken, kann das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen.

Sie können solche Verkehrsgefährdungen melden, damit die zuständige Behörde den Bewuchs prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen veranlassen kann.

Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehört auch, dass Sichtachsen freigehalten und Mindestabstände eingehalten werden.

Sie können Verkehrsgefährdungen melden, damit die zuständige Behörde den Bewuchs prüft und gegebenenfalls Maßnahmen veranlasst. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verkehrsgefährdungen durch Bewuchs hängt von der jeweiligen Straßenart und dem Baulastträger ab.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren die zuständige Behörde (beispielsweise Ordnungs- oder Straßenbauamt) schriftlich, telefonisch oder online über die Verkehrsgefährdung.
  • Die Behörde prüft die gemeldete Stelle, um festzustellen, ob eine Gefährdung vorliegt.
  • Wenn eine Gefährdung bestätigt wird, fordert die Behörde die Eigentümerinnen oder Eigentümer auf, den Überwuchs innerhalb einer Frist zurückzuschneiden.
  • Nach Ablauf der Frist kontrolliert die Behörde, ob der Rückschnitt erfolgt ist.
  • Erfolgt der Rückschnitt nicht freiwillig, kann die Behörde die Arbeiten selbst durchführen und die Kosten den Eigentümer*innen in Rechnung stellen.

Ansprechpunkt

Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Der Überwuchs ragt in den öffentlichen Verkehrsraum hinein (Gehweg, Radweg oder Straße)
  • Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt, zum Beispiel durch verdeckte Verkehrszeichen oder eingeschränkte Sicht
  • Der Überwuchs stammt von privaten Grundstücken
  • Sie können den genauen Ort und die Art der Beeinträchtigung angeben

Erforderliche Unterlagen

  • Genaue Angaben zum Ort (Adresse, Straßenecke, markante Punkte)
  • Beschreibung der Beeinträchtigung (Überwuchs auf Gehweg, verdeckte Verkehrszeichen)
  • Falls möglich, ein Foto zur besseren Veranschaulichung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie wuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume im öffentlichen Verkehrsraum beobachten, können Sie dies formlos bei der zuständigen Behörde melden.

Für Meldungen, die den privaten Bereich betreffen wie beispielsweise Hecken zwischen Nachbargrundstücken ist in der Regel keine behördliche Zuständigkeit gegeben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein