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Überwuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume können den Straßenverkehr gefährden. Wenn Äste in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragen oder Verkehrszeichen verdecken, kann das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen.
Sie können solche Verkehrsgefährdungen melden, damit die zuständige Behörde den Bewuchs prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen veranlassen kann.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehört auch, dass Sichtachsen freigehalten und Mindestabstände eingehalten werden.
Sie können Verkehrsgefährdungen melden, damit die zuständige Behörde den Bewuchs prüft und gegebenenfalls Maßnahmen veranlasst. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verkehrsgefährdungen durch Bewuchs hängt von der jeweiligen Straßenart und dem Baulastträger ab.
Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie wuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume im öffentlichen Verkehrsraum beobachten, können Sie dies formlos bei der zuständigen Behörde melden.
Für Meldungen, die den privaten Bereich betreffen wie beispielsweise Hecken zwischen Nachbargrundstücken ist in der Regel keine behördliche Zuständigkeit gegeben.
Fachlich freigegeben am: 05.09.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein