Als im Inland ansässiger Unternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Vorsteuer stellen.
Haben Sie Vorsteuer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, müssen Sie die Vergütung direkt in diesem Staat beantragen.
Sie müssen Ihren Antrag auf Vorsteuervergütung online im BZSt Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
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Registrieren Sie sich im BOP.
- Wenn Sie bereits für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder für das ELSTER-Onlineportal registriert sind, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
- Wählen Sie das Formular "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer".
- Füllen Sie das Formular aus.
- Speichern Sie erforderliche Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente lokal in einem separaten Verzeichnis ab.
Benennen Sie die Belege nach ihrer Zuordnung im Antrag.
- Laden Sie die Belege im Menüpunkt "Anhänge" hoch.
- Die Datei mit den beigefügten Belegen darf maximal 5 Megabyte (MB) groß sein.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Sie erhalten eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
- Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
- Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Der Mitgliedstaat der Erstattung informiert Sie, ob er Ihrem Antrag zustimmt.
Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt eine Entscheidung über Ihr BOP-Postfach.
Es fallen keine Kosten an.
Antragsstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist
Fachlich freigegeben am: 06.01.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)