Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer an außerhalb der Europäische Union (EU) ansässige Unternehmen zurück.
Diese Regelung gilt nur für Unternehmen, die
- in einem Staat außerhalb der EU ansässig und
- dort registriert sind.
Der Staat, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist, erstattet Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen oder erhebt keine Umsatzsteuer. Es gilt die sogenannte Gegenseitigkeit.
Alternativ sind Sie unter Umständen antragsberechtigt, wenn Sie an dem Verfahren One-Stop-Shop (OSS) teilnehmen. Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen als Unternehmen, bestimmte in der EU ausgeführte Umsätze zentral in einem Mitgliedstaat zu versteuern.
Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu müssen Sie Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist.
Sie müssen Ihren Antrag auf Umsatzsteuervergütung elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) stellen:
- loggen Sie sich unter Verwendung Ihres BOP- oder ELSTER-Zertifikates, ein.
- Füllen Sie das Formular ?Antrag auf Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer (Drittstaaten) im Inland? im BOP vollständig aus und senden Sie es elektronisch ab.
- Nach der erfolgreichen Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihrem Posteingang im BOP. Außerdem erhalten Sie ein Deckblatt zur Übersendung von Belegen zu Ihrem Antrag.
- Sie müssen die dem elektronischen Antrag zugrundeliegenden Rechnungen und Einfuhrbelege im Original per Post innerhalb der Antragsfrist an das BZSt senden. Nutzen Sie zur Übersendung der erforderlichen Dokumente das Deckblatt in Ihrem Postfach. Dadurch kann das BZSt Ihre Belege Ihrem elektronisch übermittelten Antrag zuordnen.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag und die von Ihnen übersandten Belege.
- Falls Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen Bescheid und die beantragte Summe an gezahlter Umsatzsteuer vergütet.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.