Inhalt
Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

Nr. 99050031012000

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

  • das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
  • Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.

Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

  • Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der »World Chambers Federation« sind
  • Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
  • Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
    • Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
    • Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
    • Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
  • Handelsware - direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
  • Rechnungen und Lieferscheine
    • von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
    • von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
  • Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
  • sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK. Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.

    Gebühr: Mindestens 5,00 EUR, höchstens 35,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:

  • Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
  • Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
  • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
  • Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.

Schriftliches Verfahren:

  • Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
  • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
  • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.

Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
  • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren

Rechtsbehelf

  • Widerspruch oder
  • verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.