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Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Nr. 99003027000000

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Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.


Spezielle Hinweise für Nahe, Segeberg, Bühnsdorf, Neuengörs, Wakendorf I, Schmalensee, Krems II, Ellerau, Bad Segeberg, Travenhorst, Bad Bramstedt, Auenland Südholstein, Boostedt-Rickling, Blunk, Westerrade, Sievershütten, Wakendorf II, Henstedt-Ulzburg, Bahrenhof, Klein Gladebrügge, Winsen, Traventhal, Geschendorf, Oering, Wensin, Kisdorf, Oersdorf, Itzstedt, Gönnebek, Pronstorf, Stuvenborn, Schackendorf, Kaltenkirchen, Groß Rönnau, Tarbek, Trappenkamp, Weede, Bad Bramstedt-Land, Klein Rönnau, Nehms, Rohlstorf, Norderstedt, Leezen, Damsdorf, Schieren, Negernbötel, Kattendorf, Glasau, Fahrenkrug, Bornhöved, Tensfeld, Seedorf (Segeberg), Sülfeld, Kayhude, Wahlstedt, Seth, Dreggers, Hüttblek:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

Kosten

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Nahe, Segeberg, Bühnsdorf, Neuengörs, Wakendorf I, Schmalensee, Krems II, Ellerau, Bad Segeberg, Travenhorst, Bad Bramstedt, Auenland Südholstein, Boostedt-Rickling, Blunk, Westerrade, Sievershütten, Wakendorf II, Henstedt-Ulzburg, Bahrenhof, Klein Gladebrügge, Winsen, Traventhal, Geschendorf, Oering, Wensin, Kisdorf, Oersdorf, Itzstedt, Gönnebek, Pronstorf, Stuvenborn, Schackendorf, Kaltenkirchen, Groß Rönnau, Tarbek, Trappenkamp, Weede, Bad Bramstedt-Land, Klein Rönnau, Nehms, Rohlstorf, Norderstedt, Leezen, Damsdorf, Schieren, Negernbötel, Kattendorf, Glasau, Fahrenkrug, Bornhöved, Tensfeld, Seedorf (Segeberg), Sülfeld, Kayhude, Wahlstedt, Seth, Dreggers, Hüttblek:

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