Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.
Als Übersiedlungsgut gelten
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Hausrat, das heißt
- alle persönlichen Gegenstände,
- Haus-, Bett- und Tischwäsche,
- Möbel,
- Geräte, die zu Ihrem persönlichen Gebrauch oder in Ihrem Haushalt bestimmt sind;
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private Fahrzeuge aller Art, etwa
- Fahrräder,
- Krafträder,
- Pkw,
- Anhänger und Camping-Anhänger,
- Wassersportfahrzeuge,
- Sportflugzeuge;
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Haushaltsvorräte,
- sofern sie die üblicherweise am alten Wohnort von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge nicht überschreiten,
- Haustiere und Reittiere;
- tragbare Instrumente;
- Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern Sie diese zur Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Nicht als Übersiedlungsgut gelten
- alkoholische Erzeugnisse,
- Tabak und Tabakwaren,
- Nutzfahrzeuge,
- gewerblich genutzte Gegenstände.
Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.
Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
- Laden Sie das Formular zur »Zollanmeldung für Übersiedlungsgut« (Formular 0350) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
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Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- bei der Einreise mit Umzugsgut: Geben Sie Ihre Zollanmeldung bei der Zollstelle ab.
- im Postverkehr: Fügen Sie der Sendung Ihre Zollanmeldung in einer Versandtasche auf dem Paket bei und kennzeichnen Sie es mit »Umzugsgut«.
- Die Zollbediensteten prüfen Ihre Anmeldung.
- Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
- Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.
Erforderlich ist ein Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Europäische Union verlagert haben. Der Nachweis kann erbracht werden zum Beispiel durch
- Abmeldebescheinigung der ausländischen Behörde, aus der sich ergibt, wie lange Sie außerhalb der Europäischen Union gewohnt haben
- Bescheinigung der deutschen Anmeldebehörde oder
- Mietvertrag oder
- Personalpapiere oder
gegebenenfalls weitere Unterlagen wie
- Rechnungen, Kaufbelege oder andere Nachweise, dass Ihnen Waren gehören oder
- Arbeitsvertrag
bei Fahrzeugen und Flugzeugen:
- Nachweis der Zulassung zum Verkehr in dem betreffenden Land
bei Waffen:
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.
Wenn Sie Übersiedlungsgut bereits vor Ihrem Umzug einführen, müssen Sie eine Sicherheit leisten.
Dienstvorschrift Übersiedlungsgut des Bundesministerium der Finanzen (Z 0803), Absatz 1
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 07.05.2021
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen