Bei großen Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können wie etwa Straßen- und Schienenbau, Deponien, Industrieanlagen oder bestimmte Bauleitplanungen ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Dabei werden im Vorfeld der Entscheidung die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Natur, Wasser, Boden, Luft, Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter umfassend untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht zusammengefasst und fließen in die behördliche Entscheidung ein.
Die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsprozesses (»Huckepack-Verfahren«).
Die unteren Naturschutzbehörden führen die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbst durch, sondern fordern sie an.
Untere Naturschutzbehörde
- Lagepläne,
- Beschreibungen,
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
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