Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.
Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:
- UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
- Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
- Allgemeines Seefunkzeugnis
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis
- UKW-Sprechfunkzeugnis
Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.
Den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
- Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Reichen Sie Ihr Passbild sowie das umzuschreibende Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie per Post beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ein.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DSV.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Webseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV) herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV).
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Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Ersatzausfertigung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 07.08.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)