Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis wird im Regelfall durch einen Sportbootführerschein nachgewiesen.
Sofern Sie eines der folgenden Dokumente haben, können Sie diese in einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich und die Antriebsart umschreiben lassen:
- Fahrerlaubnis für Güter- und Personenschifffahrt,
- anerkannter amtlicher Dienstberechtigungsschein der Bundeswehr, Feuerwehr oder einer anderen Öffentlichen Institution,
- sonstige Fahrerlaubnis, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr amtlich anerkannt worden ist.
Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer amtlichen Befähigung/Berechtigung können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal über auf.
- Wählen Sie den Antrag auf Umschreibung des Sportbootführerscheins aus.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Postalischer Antrag:
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Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände herunter:
- Deutscher Motoryachtverband e. V.
- Deutscher Segler-Verband e. V.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.
Bei Verlust eines Sportbootführerscheins, Namensänderung oder Änderung der Auflagen gilt der Antrag für Ersatzausfertigungen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 17.07.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)