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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung

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Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Träger bestimmter Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen (Tierschutzbeauftragter - Anzeige).

Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie (Fachrichtung Zoologie) verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- beziehungsweise Gebührenordnung.

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 15,00 bis 51,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Frist

Es sind keine Fristen vorgesehen; jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal