Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:
- immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
- wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
- sich nicht behaupten können.
Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.
Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein:
- Entwicklung von Gruppendynamik.
- Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
- Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
- Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen.
- Konflikte friedlich lösen.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Spezielle Hinweise für Schackendorf, Kisdorf, Trappenkamp, Wahlstedt, Klein Rönnau, Ellerau, Gönnebek, Traventhal, Dreggers, Auenland Südholstein, Travenhorst, Groß Rönnau, Fahrenkrug, Nahe, Norderstedt, Negernbötel, Oersdorf, Itzstedt, Winsen, Tarbek, Wensin, Schieren, Sülfeld, Leezen, Bornhöved, Westerrade, Klein Gladebrügge, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen, Neuengörs, Kayhude, Krems II, Rohlstorf, Nehms, Weede, Tensfeld, Bühnsdorf, Bad Segeberg, Glasau, Blunk, Pronstorf, Seth, Geschendorf, Henstedt-Ulzburg, Oering, Seedorf (Segeberg), Stuvenborn, Sievershütten, Wakendorf I, Hüttblek, Bad Bramstedt, Segeberg, Bad Bramstedt-Land, Kattendorf, Damsdorf, Schmalensee, Bahrenhof, Wakendorf II:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Dreggers, Tensfeld, Weede, Ellerau, Segeberg, Oersdorf, Schieren, Seth, Geschendorf, Schmalensee, Fahrenkrug, Wahlstedt, Bad Bramstedt, Leezen, Winsen, Bad Bramstedt-Land, Stuvenborn, Pronstorf, Rohlstorf, Gönnebek, Klein Rönnau, Traventhal, Kayhude, Trappenkamp, Wakendorf II, Auenland Südholstein, Damsdorf, Bahrenhof, Glasau, Oering, Schackendorf, Nehms, Neuengörs, Kaltenkirchen, Hüttblek, Klein Gladebrügge, Sievershütten, Travenhorst, Tarbek, Groß Rönnau, Boostedt-Rickling, Norderstedt, Bornhöved, Nahe, Henstedt-Ulzburg, Westerrade, Krems II, Kattendorf, Wakendorf I, Wensin, Blunk, Seedorf (Segeberg), Bad Segeberg, Sülfeld, Negernbötel, Kisdorf, Bühnsdorf, Itzstedt:
Terminpflicht
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Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fachlich freigegeben am: 10.11.2022
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen