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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

Nr. 99036009069003

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Volltext

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.

Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:

  • Bürgerin und Bürger
  • Unternehmen, zum Beispiel
    • Autohaus
    • Flottenbetreiber
    • Versicherung
    • Automobilclub
    • Zulassungsdienstleister

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Natürliche Personen:
    • Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
       
  • Juristische Personen:
    • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
    • Für den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs

Kosten

  • Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen

    Gebühr: 45,90 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:

  • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
  • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vorname
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung
    • Anschrift
  • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
    • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
  • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
    • Kraftfahrzeugsteuerrückstände
    • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
  • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
  • Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
    • bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
    • bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
    • bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
  • Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
  • Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Ansprechpunkt

Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.

Hat der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung

1.      in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat), in den eine Zustellung möglich ist, oder

2.      in einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland in Kraft ist,
ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges zuständig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

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