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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als Träger von Beratungsangeboten einreichen

Nr. 99400390029000

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Volltext

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
  • ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
  • ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen

Verfahrensablauf

  • Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub) ein.
  • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
  • Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.

Voraussetzungen

  • Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Tätigkeitsnachweise

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen die Tätigkeitsnachweise jedes Jahr bis zum 31. März für das vorhergehende Kalenderjahr einreichen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 9 Monat(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid

Hinweise (Besonderheiten)

Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)