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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Steuerstraftaten melden

Nr. 99089003034000

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Volltext

Die Steuerfahndung beim Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ermittelt bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten, die in Schleswig-Holstein begangen wurden. Außerdem deckt sie bisher unbekannte Steuerfälle auf und klärt die dafür relevanten Sachverhalte. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Steuern in Schleswig-Holstein hinterzogen werden, können Sie dies der Steuerfahndung melden.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten in Schleswig-Holstein zuständig. Sie führt die Verfahren von der Einleitung der Ermittlungen an und kann sie zum Beispiel durch einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder den Erlass eines Bußgeldbescheides abschließen. In bestimmten Fällen arbeitet sie dabei mit der Staatsanwaltschaft zusammen und ist ebenfalls für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.

Ansprechpunkt

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Keine.

Verfahrensablauf

  • Sie erstatten bei der Steuerfahndung eine Anzeige, wenn Sie den Verdacht auf eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit haben.
  • Dies machen Sie am besten über das Anonyme Hinweisgeberportal Schleswig-Holsteins.
  • Alternativ können Sie Ihre Anzeige auch schriftlich oder telefonisch an das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste richten. Dies ist auch anonym möglich.
  • Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten angeben, kann die Steuerfahndung bei Bedarf Rückfragen stellen. Dadurch steigen in der Regel die Erfolgsaussichten der Ermittlungen.
  • Die Steuerfahndung prüft den Hinweis und ermittelt die relevanten Besteuerungsgrundlagen sowie die strafrechtlich bedeutsamen Umstände.
  • Wenn sich ein Verdacht bestätigt, wird durch die Steuerfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle ein Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
  • Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet die Bußgeld- und Strafsachenstelle den relevanten Sachverhalt. Zur Ahndung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit kann sie zum Beispiel bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen oder einen Bußgeldbescheid erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
  • Zudem werden Selbstanzeigen von der Bußgeld- und Strafsachenstelle bearbeitet.

Voraussetzungen

  • Sie können eine Anzeige erstatten, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit vorliegt, die in Schleswig-Holstein begangen wurde.

Rechtsbehelf

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Bußgeld- und Strafsachenstelle arbeitet in bestimmten Fällen mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein