Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.
Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:
- sich von anderen Pflanzensorten unterscheiden,
- homogen,
- beständig und
- neu sein.
Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.
Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:
- in Verkehr zu bringen,
- zu erzeugen,
- einzuführen und
- aufzubewahren.
Sie können Ihren Antrag auf Erteilung auf Sortenschutz online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.
Online:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular aus.
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Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie
- Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
- ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
- Senden Sie den Antrag online ab.
Per Post oder per Fax:
- Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundessortenamt (BSA)
Fachlich freigegeben am: 17.06.2025
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)