Sie können Zugang zu staatlichen Berufsschulen in einem anderen Bundesland erhalten, obwohl sich Ihre Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein befindet und Sie daher eigentlich in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig sind.
Dies gilt auch, wenn Sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben oder Ihr Ausbildungsbetrieb umgezogen ist und Sie dadurch in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig geworden sind.
Auch in Fällen besonderer persönlicher Härte kann Ihnen der Zugang zu staatlichen Berufsschulen sowie zu folgenden Schulen gewährt werden:
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Berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Bildungsgänge
- Berufsfachschule
- Berufsvorbereitungsschule
- Berufliches Gymnasium
- Sie benötigen erheblich weniger Zeit, um die Schule in einem anderen Bundesland zu erreichen.
Voraussetzungen nur für den Antrag auf Zugang zu einer Schule in Hamburg:
- Sie benötigen mindestens 75 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Besuch der zuständigen Schule in Schleswig-Holstein.
- Die Schule in Hamburg ist für Sie erheblich schneller zu erreichen.
- Ihnen wird in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung mit einhergehender Internatsunterbringung angeboten.
- An der Schule in Hamburg gibt es noch freie Plätze.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nachdem, ob alle Unterlagen zum Antrag vorliegen und wie aufwändig die Prüfung ist.
Es gibt folgende Hinweise:
Solange einem Gastschulantrag nicht von der aufnehmenden Behördenseite zugestimmt wurde, besteht eine Berufsschulpflicht in Schleswig-Holstein an der dort zuständigen Schule.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal