Das Land Schleswig-Holstein ist dafür verantwortlich, die Schulen zu beaufsichtigen. Diese Schulaufsicht umfasst die Beratung der Schulen und insbesondere der Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie beinhaltet außerdem die fachliche Begleitung von Erziehung und Unterricht, die Dienstaufsicht über die Schulen sowie die Rechtsaufsicht über die Schulträger, die für die Organisation und Ausstattung der Schulen zuständig sind.
Die Schulaufsicht wird in den Kreisen und kreisfreien Städten von den Schulämtern ausgeübt und betrifft dort die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren. Für die Gymnasien, die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und die berufsbildenden Schulen ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur zuständig. Gleichzeitig trägt das Ministerium auch die oberste Verantwortung für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren.
In jedem der elf Kreise und in den vier kreisfreien Städten gibt es ein Schulamt. Dort arbeiten Schulrätinnen und Schulräte, die je nach Region einzeln oder in mehreren Personen tätig sind. Diese übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Sie können zum Beispiel Ausnahmen von der Höchstdauer des Schulbesuches genehmigen. Sie entscheiden außerdem darüber, ob ein Kind einem Förderzentrum zugewiesen wird, welche Schule zuständig ist, wenn eine Gemeinde kein eigenes Schulangebot hat, und ob Schülerinnen und Schüler in besonderen Fällen eine andere als die örtlich zuständige Schule besuchen dürfen. Wenn es Unstimmigkeiten zwischen einem Schulelternbeirat und einer Schule gibt, vermitteln sie zwischen den Beteiligten. Zudem informieren sie die Kreiselternbeiräte über wichtige Angelegenheiten.
In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt fünfzehn Schulämter. Sie befinden sich für den Kreis Dithmarschen in Heide, für den Kreis Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg, für den Kreis Nordfriesland in Husum, für den Kreis Ostholstein in Eutin, für den Kreis Pinneberg in Elmshorn, für den Kreis Plön in Plön, für den Kreis Rendsburg-Eckernförde in Rendsburg, für den Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig, für den Kreis Segeberg in Bad Segeberg, für den Kreis Stormarn in Bad Oldesloe und für den Kreis Steinburg in Itzehoe. Weitere Schulämter bestehen in den Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule (Schulart und Region), an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.
Es fallen keine Kosten an.
Bevor Sie sich an die Schulaufsicht wenden, sollten Sie zunächst die Angebote der Schule nutzen und sich an Lehrkräfte, die Schulleitung oder andere Beratungsstellen innerhalb der Schule wenden. Informationen zu den Schulen und den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein