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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Reisepass wegen Diebstahl melden

Nr. 99085001014001

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die erforderlichen Unterlagen und vermerkt den Diebstahl im Passregister. So wird verhindert, dass Ihr Reisepass missbräuchlich verwendet wird.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der Passbehörde.
  • Sie erscheinen persönlich und melden den Diebstahl.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und dokumentiert den Vorfall.
  • Die Meldung wird im Passregister erfasst.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung sowie Hinweise zu weiteren Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Reisepasses.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses wegen Diebstahl ein Onlinedienst angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
  • Sie wählen den Onlinedienst zum Diebstahl des Reisepasses aus.
  • Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
  • Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Meldung des Diebstahls elektronisch an die Behörde.
  • Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Meldung des Diebstahls eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.

Ansprechpunkt

Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Ihr Reisepass wurde gestohlen.
  • Damit Sie die Meldung Ihres Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
    • Ihre persönlichen Daten und, wenn vorhanden, den beschädigten oder ungültigen Reisepass.
    • Bei einem Diebstahl die polizeiliche Diebstahlanzeige.
    • Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
  • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
  • Familienbuch
  • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

Kosten

Die Meldung des Diebstahls ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.

Frist

Melden Sie den Diebstahl möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein