Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wenn Sie einen neuen Reisepass benötigen, wenden sich Sie an Ihre zuständige Passbehörde. Dort werden Ihre Angaben aufgenommen und es wird alles Notwendige veranlasst, damit Sie Ihren neuen Reisepass so schnell wie möglich erhalten.
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
- Sie kommen persönlich zum Termin und melden sich am Empfang.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nimmt Ihre Meldung entgegen und erfasst die relevanten Angaben, zum Beispiel zu einem Verlust, einem Diebstahl oder einer Beschädigung.
- Ihre Angaben und die vorgelegten Unterlagen werden geprüft.
- Die Behörde dokumentiert die Meldung und leitet sie gegebenenfalls an weitere zuständige Stellen weiter, zum Beispiel an die Polizei oder an die Passregisterstelle.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung und Hinweise zu möglichen weiteren Schritten.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses ein Onlinedienst angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
- Sie wählen aus, welche Meldung Sie vornehmen möchten, zum Beispiel den Verlust, den Diebstahl oder eine Beschädigung Ihres Reisepasses.
- Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Meldung elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Meldung eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.
Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Die Meldung Ihres Reisepasses ist in vielen Fällen kostenfrei. Wenn zusätzliche Bescheinigungen erforderlich sind oder weitere Leistungen der Behörde anfallen, können Gebühren entstehen.
Sobald Sie bemerken, dass Ihr Reisepass verloren, gestohlen oder beschädigt ist, sollten Sie dies möglichst zeitnah melden. Es gibt keine feste Frist, die Sie einhalten müssen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen wird die Meldung sofort entgegengenommen und dokumentiert. Wenn weitere Prüfungen notwendig sind, kann dies etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Fachlich freigegeben am: 24.11.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein