Klinische Prüfungen von Arzneimitteln sind dazu bestimmt, die Wirksamkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Sicherheit sowie Verträglichkeit festzustellen. Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für solche klinischen Prüfungen ist eine ethische Überprüfung durch Ethik-Kommissionen.
Als öffentlich-rechtliche Ethik-Kommission eines Bundeslandes müssen Sie sich registrieren, um an dem Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilzunehmen.
Den Registrierungsantrag müssen Sie als Träger der Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das BfArM entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Sie können den Antrag elektronisch stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor.
- Schreiben Sie zunächst eine E-Mail an Registrierung-EK@bfarm.de
- Sie erhalten einen personalisierten Link, über den Sie die Antragsunterlagen abrufen können.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid in Textform per E-Mail über den Eingang Ihres Registrierungsantrags.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und entscheidet dabei im Einvernehmen mit dem PEI.
- Sie erhalten einen Bescheid in Textform per E-Mail über die Entscheidung.
- Falls der Antrag erfolgreich war, wird Ihre Ethik-Kommission in der Liste der registrierten Ethik-Kommission, die an dem Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilnehmen, im Bundesanzeiger angeführt.
Sie können den Antrag kostenlos stellen.
Sie müssen sich registrieren, bevor Sie am Verfahren zur Bewertung eines Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung teilnehmen.
Sie müssen außerdem alle Änderungen bezüglich Ihrer Registrierung unverzüglich mitteilen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben am: 26.07.2021
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Gesundheit