Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein einreichen. Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ist die zentrale Plattform des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.
Neben dem Empfang von E-Rechnungen bietet die Plattform auch eine technische Prüfung der eingereichten Rechnungen. Diese Prüfung umfasst unter anderem die Überprüfung der Rechnungsgröße, die Anzahl und den Typ der Anhänge, eine Virenprüfung sowie die Vollständigkeit aller Pflichtangaben.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Es fallen keine Kosten an.
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über die erfolgreiche Einreichung der Rechnung. Die Rechnungsprüfung findet jedoch in nachgelagerten Verfahren statt und kann abhängig vom Rechnungsempfänger unterschiedlich lange dauern.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Für Fragen zur Bedienung der Anwendung können Sie sich per E-Mail an Dataport AöR unter dataporthilfee-rechnung@dataport.de wenden.
Fachlich freigegeben am: 30.04.2025
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein