Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.
Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
- für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
- die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).
Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.
Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.
Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
- Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
- Senden Sie die Anzeige online ab.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Es fallen keine Kosten an.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal