Planungsrechtliche Zulassung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes beantragen
Nr. 99159013001000Volltext
Eisenbahnen des Bundes (EdB) dürfen bei Bedarf Eisenbahnbetriebsanlagen
- bauen
- ändern oder
- zurückbauen.
Wenn Sie ein solches Vorhaben planen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:
- Schienenwege
- Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel, Durchlässe
- Erdbauwerke wie Dämme, Einschnitte, Böschungen
- Signal, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
- Bahnhöfe und Haltepunkte
Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen Sie zusammen mit dem EBA im planungsrechtlichen Verfahren Fragen klären, insbesondere:
- Ist das Vorhaben technisch umsetzbar?
- Entspricht die Planung den geltenden Regelwerken und Sicherheitsstandards?
- Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich - und falls ja, was ist das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung?
- Berührt das Vorhaben öffentliche Belange?
- Berührt das Vorhaben Rechte oder Belange Dritter?
- Können die Rechte Dritter sowie die öffentlichen und privaten Belange in einen gerechten Ausgleich gebracht werden?
Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Durchführung eines planungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens online stellen:
- Rufen Sie das Antrags und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben auf.
- Loggen Sie sich mit dem ELSTERUnternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Falls Sie noch kein Konto besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Eine Beschreibung der Planunterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, finden Sie im Leitfaden Antragsunterlagen, in der Planfeststellungsrichtlinie und den Umweltleitfäden des EisenbahnBundesamtes (EBA).
- Senden Sie den Antrag und die Unterlagen an die Außenstelle des EBA, die für den Ort des Bauvorhabens zuständig ist.
- Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Das EBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Nachreichungen notwendig sind.
- Ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen, müssen Sie auf die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen und eingegangenen Einwendungen erwidern. Findet ein Erörterungstermin statt, müssen Sie daran teilnehmen.
- Sie erhalten weiterhin auf dem Postweg oder direkt in der Behörde einen Bescheid über die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung.
- Sie erhalten weiterhin ebenfalls auf dem Postweg einen Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen gehört zu den Eisenbahnen des Bundes (EdB).
Erforderliche Unterlagen
- Erstantrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung oder Änderungsantrag für eine vorhandene planungsrechtliche Zulassungsentscheidung
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarten und pläne
- Lagepläne
- Bauwerksverzeichnis und pläne
- Grunderwerbsverzeichnis und pläne
- Baustelleneinrichtungs und Erschließungspläne
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- gegebenenfalls weitere Nachweise laut Leitfaden Antragsunterlagen des EBA
Kosten
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV). Entweder handelt es sich um eine Festgebühr oder die Höhe bemisst nach Zeitaufwand oder ist abhängig von den Baukosten des Vorhabens.
Gebühr: Mindestens 2900,00 EUR, höchstens 4205900,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Bei Nachreichungen oder Erwiderungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.
Bearbeitungsdauer
- 3 Woche(n) — 4 Jahr(e)
- Die Dauer des behördlichen Verfahrens ist abhängig vom Einzelfall, von der Art und des Umfangs des Vorhabens und der Qualität der Planunterlagen. Auch wird sie durch gesetzliche Verfahrensvorschriften beeinflusst. Sie kann im Einzelfall länger als 4 Jahre dauern.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Absatz 1a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 18a Absatz 2 Nr. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 18b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- § 74 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3, Absatz 6 und Absatz 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 14.7 bis 14.9 und 19.13 in Verbindung mit §§ 5, 6, 7, 9, 10, 14a, 15 und 26 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch gegen Planverzicht
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem jeweiligen Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.
Urheber
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)