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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Pflegeberatung in Anspruch nehmen

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die richtigen Ansprechpartner*innen und passenden Dokumente angezeigt werden können.

Volltext

Sie können sich in Pflegestützpunkten kostenlos und unabhängig beraten lassen.

Folgende Themen sind im Beratungsangebot enthalten:

  • Leben und Wohnen im Alter
  • Pflege und Betreuung
  • Pflegeversicherung
  • Inanspruchnahme von Sozialleistungen
  • Hilfs- und Unterstützungsangebote

Ansprechpunkt

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.



Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung in dem Pflegestützpunkt.

Die Beratung kann vor Ort oder telefonisch erfolgen.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie haben einen Pflegegrad.
  • Sie betreuen eine pflegebedürftige Person.
  • Sie beziehen Pflegegeld.
  • Sie sind in einer Pflegeversicherung versichert.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine verpflichtenden Unterlagen mit zu dem Beratungsgespräch bringen. Es könnte aber hilfreich sein, Informationen über bestehende Pflegeleistungen, den Pflegegrad-Bescheid oder ähnliches mitzubringen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel werden Ihre Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung