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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Patientenverfügung erstellen

Nr. 99046027000000

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Volltext

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Diese Regelung kann von allen volljährigen Personen getroffen werden. Der Nutzen für Sie besteht darin, dass Ihre Vorstellungen zur medizinischen Versorgung in kritischen Situationen respektiert werden. Sie legen fest, ob Sie beispielsweise Schmerzbehandlungen oder lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung wünschen.

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Ihre Verfügung zu berücksichtigen und darauf basierend über Ihre Behandlung zu entscheiden.

Die Patientenverfügung gilt als verbindlich, muss jedoch in jeder Situation individuell geprüft werden.

Ansprechpunkt

Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte und örtliche Betreuungsvereine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Ein Muster einer Patientenverfügung können Sie auf den Internetseiten der Ärztekammer Schleswig-Holstein herzunterladen.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Ihre schriftliche Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.
  • Des Weiteren wird Ihnen empfohlen, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen. Dadurch können Sie im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten oder diese konkretisiert oder abgeändert werden sollen.
  • Sie können Ihre Patientenverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dabei den Ort der Verwahrung des Originals angeben.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung klar und deutlich.
  • Besprechen Sie Ihre Angaben mit Vertrauenspersonen wie Verwandten, Freunden und Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin.
  • Verfassen Sie die Patientenverfügung schriftlich und unterschreiben Sie diese.
  • Geben Sie außerdem den Ort und das Datum an.
  • Sie können die Patientenverfügung auch durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnen. Das ist jedoch gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Benennen Sie Vertrauenspersonen, die die Verfügung auch unterschreiben können. Diese Personen sind später die Ansprechpersonen für den behandelnden Arzt oder Ärztin.
  • Es ist sinnvoll zusätzlich zur Patientenverfügung auch persönliche Wertvorstellungen sowie Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen, als Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung, durch das behandelnde Ärzteteam, zu verfassen.
  • Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass sie im Falle der Anwendung zur Verfügung stehen kann.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben die Patientenverfügung freiwillig, das heißt ohne äußeren Einfluss, erstellt.
  • Sie haben die Patientenverfügung schriftlich erstellt und mit Datum unterzeichnet.

Erforderliche Unterlagen

Patientenverfügung im Original

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein