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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen

Nr. 99108047236000

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Volltext

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese erneut beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.

Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:

  • C
  • C1
  • CE
  • C1E
  • D
  • D1
  • DE
  • D1E


Spezielle Hinweise für Wakendorf I, Bad Bramstedt-Land, Klein Rönnau, Rohlstorf, Kisdorf, Seth, Traventhal, Nahe, Segeberg, Bornhöved, Groß Rönnau, Bühnsdorf, Kattendorf, Wensin, Oering, Weede, Norderstedt, Tensfeld, Sievershütten, Neuengörs, Ellerau, Glasau, Tarbek, Klein Gladebrügge, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Boostedt-Rickling, Schmalensee, Damsdorf, Trappenkamp, Oersdorf, Seedorf (Segeberg), Bad Bramstedt, Schackendorf, Geschendorf, Krems II, Westerrade, Itzstedt, Henstedt-Ulzburg, Bahrenhof, Wahlstedt, Dreggers, Stuvenborn, Negernbötel, Sülfeld, Hüttblek, Blunk, Auenland Südholstein, Kayhude, Fahrenkrug, Leezen, Gönnebek, Pronstorf, Travenhorst, Bad Segeberg, Winsen, Schieren, Nehms:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Bad Segeberg, Krems II, Bad Bramstedt-Land, Geschendorf, Leezen, Schmalensee, Kisdorf, Seedorf (Segeberg), Westerrade, Winsen, Henstedt-Ulzburg, Boostedt-Rickling, Trappenkamp, Auenland Südholstein, Kaltenkirchen, Ellerau, Gönnebek, Blunk, Itzstedt, Norderstedt, Weede, Negernbötel, Traventhal, Neuengörs, Wensin, Schieren, Nahe, Bornhöved, Stuvenborn, Schackendorf, Segeberg, Kattendorf, Wahlstedt, Nehms, Kayhude, Oersdorf, Klein Rönnau, Fahrenkrug, Sülfeld, Seth, Wakendorf II, Tarbek, Damsdorf, Oering, Klein Gladebrügge, Tensfeld, Groß Rönnau, Pronstorf, Travenhorst, Hüttblek, Rohlstorf, Bad Bramstedt, Glasau, Sievershütten, Dreggers, Bühnsdorf, Wakendorf I, Bahrenhof:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Kreis oder kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 Einheiten

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung
    • Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Untersuchung besonderer Anforderungen
  • Führungszeugnis für Behörden

Kosten

  • Gesamtkosten für Antrag und Verwaltungsgebühren. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 300,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden. Wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)