Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese erneut beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.
Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:
Spezielle Hinweise für Wakendorf I, Bad Bramstedt-Land, Klein Rönnau, Rohlstorf, Kisdorf, Seth, Traventhal, Nahe, Segeberg, Bornhöved, Groß Rönnau, Bühnsdorf, Kattendorf, Wensin, Oering, Weede, Norderstedt, Tensfeld, Sievershütten, Neuengörs, Ellerau, Glasau, Tarbek, Klein Gladebrügge, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Boostedt-Rickling, Schmalensee, Damsdorf, Trappenkamp, Oersdorf, Seedorf (Segeberg), Bad Bramstedt, Schackendorf, Geschendorf, Krems II, Westerrade, Itzstedt, Henstedt-Ulzburg, Bahrenhof, Wahlstedt, Dreggers, Stuvenborn, Negernbötel, Sülfeld, Hüttblek, Blunk, Auenland Südholstein, Kayhude, Fahrenkrug, Leezen, Gönnebek, Pronstorf, Travenhorst, Bad Segeberg, Winsen, Schieren, Nehms:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Bad Segeberg, Krems II, Bad Bramstedt-Land, Geschendorf, Leezen, Schmalensee, Kisdorf, Seedorf (Segeberg), Westerrade, Winsen, Henstedt-Ulzburg, Boostedt-Rickling, Trappenkamp, Auenland Südholstein, Kaltenkirchen, Ellerau, Gönnebek, Blunk, Itzstedt, Norderstedt, Weede, Negernbötel, Traventhal, Neuengörs, Wensin, Schieren, Nahe, Bornhöved, Stuvenborn, Schackendorf, Segeberg, Kattendorf, Wahlstedt, Nehms, Kayhude, Oersdorf, Klein Rönnau, Fahrenkrug, Sülfeld, Seth, Wakendorf II, Tarbek, Damsdorf, Oering, Klein Gladebrügge, Tensfeld, Groß Rönnau, Pronstorf, Travenhorst, Hüttblek, Rohlstorf, Bad Bramstedt, Glasau, Sievershütten, Dreggers, Bühnsdorf, Wakendorf I, Bahrenhof:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Kreis oder kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
- gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 Einheiten
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
-
ärztliche Bescheinigung
- Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Untersuchung besonderer Anforderungen
- Führungszeugnis für Behörden
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Fachlich freigegeben am: 01.10.2025
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)