Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
- nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
- ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
- spezialisierter Flugbetrieb (SPO)
In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:
- erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
- Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
- vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern
Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,
- ob es eine Änderung oder
- eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
- Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.
Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.
für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:
- Betriebshandbuch Teil OM-A
- Betriebshandbuch Teil OM-B
- Betriebshandbuch Teil OM-C
- Schulungshandbuch OM-D
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falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:
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abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
- Betriebshandbuch Teil OM-A,
- Betriebshandbuch Teil OM-B,
- Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D
-
falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal