Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem »Leaving-Care-Prozess«. Begleitet wird dieses vom örtlichen Pflegekinderdienst.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.
Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Spezielle Hinweise für Geschendorf, Schieren, Neuengörs, Sülfeld, Seedorf (Segeberg), Henstedt-Ulzburg, Hüttblek, Groß Rönnau, Segeberg, Wakendorf I, Norderstedt, Negernbötel, Trappenkamp, Seth, Kayhude, Leezen, Westerrade, Wakendorf II, Glasau, Ellerau, Wahlstedt, Tensfeld, Fahrenkrug, Pronstorf, Tarbek, Boostedt-Rickling, Bahrenhof, Bühnsdorf, Kaltenkirchen, Oersdorf, Klein Gladebrügge, Nehms, Auenland Südholstein, Gönnebek, Winsen, Weede, Bad Bramstedt, Nahe, Schackendorf, Oering, Itzstedt, Klein Rönnau, Krems II, Bornhöved, Blunk, Dreggers, Bad Segeberg, Travenhorst, Kisdorf, Stuvenborn, Sievershütten, Bad Bramstedt-Land, Rohlstorf, Wensin, Traventhal, Kattendorf, Damsdorf, Schmalensee:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Sülfeld, Klein Gladebrügge, Auenland Südholstein, Trappenkamp, Westerrade, Norderstedt, Nahe, Geschendorf, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Winsen, Boostedt-Rickling, Bahrenhof, Dreggers, Damsdorf, Traventhal, Bad Bramstedt, Bad Bramstedt-Land, Glasau, Krems II, Klein Rönnau, Bad Segeberg, Groß Rönnau, Sievershütten, Stuvenborn, Itzstedt, Pronstorf, Kayhude, Weede, Hüttblek, Tarbek, Oersdorf, Kattendorf, Wakendorf I, Oering, Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Wensin, Fahrenkrug, Rohlstorf, Negernbötel, Seedorf (Segeberg), Blunk, Neuengörs, Wahlstedt, Schieren, Nehms, Kisdorf, Gönnebek, Leezen, Bühnsdorf, Seth, Bornhöved, Schmalensee, Tensfeld, Travenhorst, Schackendorf, Segeberg:
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Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.