Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten beurkundet werden.
Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Spezielle Hinweise für Sülfeld, Gönnebek, Damsdorf, Klein Gladebrügge, Blunk, Bad Bramstedt-Land, Klein Rönnau, Itzstedt, Bahrenhof, Schieren, Nahe, Glasau, Fahrenkrug, Kattendorf, Hüttblek, Travenhorst, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Trappenkamp, Nehms, Seedorf (Segeberg), Boostedt-Rickling, Negernbötel, Dreggers, Leezen, Ellerau, Oering, Traventhal, Schackendorf, Tarbek, Rohlstorf, Bornhöved, Bühnsdorf, Segeberg, Oersdorf, Auenland Südholstein, Bad Segeberg, Seth, Wensin, Geschendorf, Stuvenborn, Sievershütten, Wahlstedt, Bad Bramstedt, Westerrade, Pronstorf, Schmalensee, Neuengörs, Weede, Wakendorf II, Tensfeld, Kayhude, Kisdorf, Krems II, Winsen, Groß Rönnau:
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Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Die Anerkennung der Mutterschaft kann in jedem Standesamt, bei allen Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.
- Die anerkennende Frau erklärt Mutter des Kindes zu sein.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
- Insbesondere wird geprüft:
- Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
- Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- Etwaige frühere Statusfeststellungen
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
- Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Die Anerkennung der Mutterschaft ist gebührenfrei.
Ggf. Gebühren für die Versicherung an Eides Statt sowie eines Dolmetschers.