Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.
Spezielle Hinweise für Kayhude, Oering, Bad Bramstedt-Land, Kaltenkirchen, Kisdorf, Bahrenhof, Henstedt-Ulzburg, Trappenkamp, Rohlstorf, Wahlstedt, Schieren, Oersdorf, Tensfeld, Bühnsdorf, Boostedt-Rickling, Damsdorf, Krems II, Blunk, Wensin, Neuengörs, Pronstorf, Fahrenkrug, Negernbötel, Nehms, Auenland Südholstein, Ellerau, Hüttblek, Schackendorf, Bad Segeberg, Seth, Dreggers, Geschendorf, Itzstedt, Stuvenborn, Bad Bramstedt, Seedorf (Segeberg), Nahe, Winsen, Wakendorf II, Traventhal, Norderstedt, Gönnebek, Travenhorst, Tarbek, Weede, Sievershütten, Westerrade, Schmalensee, Groß Rönnau, Bornhöved, Klein Gladebrügge, Glasau, Wakendorf I, Klein Rönnau, Kattendorf, Sülfeld, Segeberg, Leezen:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Neuengörs, Klein Gladebrügge, Bad Segeberg, Bühnsdorf, Traventhal, Bahrenhof, Krems II, Blunk, Kaltenkirchen, Glasau, Auenland Südholstein, Oersdorf, Boostedt-Rickling, Fahrenkrug, Seth, Damsdorf, Kisdorf, Bornhöved, Leezen, Geschendorf, Groß Rönnau, Weede, Negernbötel, Wahlstedt, Westerrade, Oering, Nehms, Wakendorf II, Trappenkamp, Travenhorst, Dreggers, Wensin, Itzstedt, Gönnebek, Schieren, Nahe, Tensfeld, Seedorf (Segeberg), Wakendorf I, Stuvenborn, Segeberg, Schmalensee, Henstedt-Ulzburg, Klein Rönnau, Rohlstorf, Norderstedt, Tarbek, Kayhude, Sievershütten, Hüttblek, Bad Bramstedt, Winsen, Ellerau, Bad Bramstedt-Land, Kattendorf, Sülfeld, Schackendorf, Pronstorf:
Terminpflicht
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So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
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Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen.