Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.
Spezielle Hinweise für Westerrade, Wakendorf II, Dreggers, Bad Bramstedt-Land, Kaltenkirchen, Itzstedt, Negernbötel, Nahe, Norderstedt, Trappenkamp, Boostedt-Rickling, Travenhorst, Kayhude, Bad Segeberg, Weede, Neuengörs, Fahrenkrug, Hüttblek, Sülfeld, Segeberg, Schackendorf, Leezen, Seth, Traventhal, Pronstorf, Oering, Tensfeld, Wahlstedt, Wakendorf I, Oersdorf, Seedorf (Segeberg), Krems II, Blunk, Wensin, Tarbek, Geschendorf, Nehms, Kisdorf, Bahrenhof, Groß Rönnau, Bornhöved, Winsen, Auenland Südholstein, Schmalensee, Bühnsdorf, Schieren, Gönnebek, Ellerau, Klein Gladebrügge, Stuvenborn, Rohlstorf, Bad Bramstedt, Damsdorf, Kattendorf, Glasau, Sievershütten, Henstedt-Ulzburg, Klein Rönnau:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Kattendorf, Klein Gladebrügge, Fahrenkrug, Schackendorf, Blunk, Trappenkamp, Negernbötel, Oering, Bad Bramstedt-Land, Nehms, Ellerau, Oersdorf, Stuvenborn, Dreggers, Travenhorst, Kisdorf, Winsen, Bahrenhof, Sülfeld, Seedorf (Segeberg), Hüttblek, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Bühnsdorf, Damsdorf, Groß Rönnau, Schieren, Wakendorf II, Auenland Südholstein, Tensfeld, Glasau, Neuengörs, Itzstedt, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, Bornhöved, Leezen, Traventhal, Gönnebek, Wahlstedt, Pronstorf, Kayhude, Rohlstorf, Tarbek, Wensin, Krems II, Sievershütten, Geschendorf, Bad Bramstedt, Westerrade, Boostedt-Rickling, Schmalensee, Segeberg, Klein Rönnau, Nahe, Bad Segeberg, Weede, Seth:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen.
Fachlich freigegeben am: 02.05.2023
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen