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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Nr. 99013038037000

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Volltext

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.



Spezielle Hinweise für Westerrade, Wakendorf II, Dreggers, Bad Bramstedt-Land, Kaltenkirchen, Itzstedt, Negernbötel, Nahe, Norderstedt, Trappenkamp, Boostedt-Rickling, Travenhorst, Kayhude, Bad Segeberg, Weede, Neuengörs, Fahrenkrug, Hüttblek, Sülfeld, Segeberg, Schackendorf, Leezen, Seth, Traventhal, Pronstorf, Oering, Tensfeld, Wahlstedt, Wakendorf I, Oersdorf, Seedorf (Segeberg), Krems II, Blunk, Wensin, Tarbek, Geschendorf, Nehms, Kisdorf, Bahrenhof, Groß Rönnau, Bornhöved, Winsen, Auenland Südholstein, Schmalensee, Bühnsdorf, Schieren, Gönnebek, Ellerau, Klein Gladebrügge, Stuvenborn, Rohlstorf, Bad Bramstedt, Damsdorf, Kattendorf, Glasau, Sievershütten, Henstedt-Ulzburg, Klein Rönnau:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Kattendorf, Klein Gladebrügge, Fahrenkrug, Schackendorf, Blunk, Trappenkamp, Negernbötel, Oering, Bad Bramstedt-Land, Nehms, Ellerau, Oersdorf, Stuvenborn, Dreggers, Travenhorst, Kisdorf, Winsen, Bahrenhof, Sülfeld, Seedorf (Segeberg), Hüttblek, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Bühnsdorf, Damsdorf, Groß Rönnau, Schieren, Wakendorf II, Auenland Südholstein, Tensfeld, Glasau, Neuengörs, Itzstedt, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, Bornhöved, Leezen, Traventhal, Gönnebek, Wahlstedt, Pronstorf, Kayhude, Rohlstorf, Tarbek, Wensin, Krems II, Sievershütten, Geschendorf, Bad Bramstedt, Westerrade, Boostedt-Rickling, Schmalensee, Segeberg, Klein Rönnau, Nahe, Bad Segeberg, Weede, Seth:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

Erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen